Es ist zunächst zu begrüßen, dass die unzähligen landesrechtlich geregelten Pflegeassistenzausbildungsgänge mit einer bundeseinheitlichen Regelung vereinheitlicht werden sollen. Endlich wird es damit ermöglicht, mit der Ausbildung auch in einem anderen Bundesland tätig zu werden. Auch die Perspektive für Menschen ohne Schulabschluss, zu einer Pflegefachausbildung zu kommen, werten wir als positiv.
Leider hat das Gesetz einen doppelten Boden: Denn mit dem Gesetz werden bisherige Behandlungsstandards aus Kostengründen abgesenkt. Das ist auch Ziel des Entwurfs, indem es heißt: „Die auf die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung entfallenden Kosten werden mittelfristig durch Einsparungen aufgrund eines vermehrten Einsatzes der neu ausgebildeten Pflegeassistenzkräfte anstelle von Pflegefachkräften in der Versorgung überkompensiert.“ Hier werden also tatsächlich Ausbildungskosten gegen ein niedrigeres Lohnniveau bei kürzerer Ausbildung gegengerechnet.
Und natürlich besteht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Anreiz, mit Angestellten niedrigerer Qualifikation ihre Lohnkosten zu senken. Damit wäre dann aber niemandem geholfen: den dann überforderten Pflegeassistenzpersonen nicht und den zu Pflegenden schon gar nicht. Hier fehlen klare Regelungen, die das verhindern.
Falls das Gesetzgebungsverfahren also nach dem Verlust der Regierungsmehrheit tatsächlich noch weitergehen sollte, werden wir uns einer Qualitätsabsenkung verwehren. Sicher ist, dass das Gesetz von einer nächsten Bundesregierung aus der Schublade geholt wird, wenn für diese Regierung auch nicht das Wohl der Pflegebedürftigen, sondern das Profitstreben im Vordergrund steht. Und dann werden wir von der Linken alles tun, um Verbesserungen für die zu Pflegenden ebenso wie für die Pflegenden zu erreichen.