Ich könnte mir wirklich nichts Schöneres vorstellen, als an meinem 60. Geburtstag über das Thema Fristenballung bei Steuerberaterinenn und ‑beratern zu reden, denn hier geht’s nur bedingt um die Interessen einer breiten Bevölkerung. Die Botschaft dieser Debatte müsste lauten, die Politik entlastet die Steuerberater von Arbeit und Millionen Bürger von Stress, Aufwand und Nachzahlungen, indem wir zum Beispiel den Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld aussetzen. Dazu gleich mehr.
Stattdessen doktert die Union wieder mal nur an den Symptomen herum. Was bedeutet denn Fristenverlängerung? Eine Fristverlängerung für Steuererklärungen aus dem Jahr 2020 gibt es ja bereits. Eine erneute Verlängerung würde die Steuerberater nur bedingt entlasten, da Arbeit ja sowieso gemacht werden muss – sogar mit der Folge, dass in der CDU-Logik der Bearbeitungszeitraum 2023 sogar verkürzt werden müsste. An der Stelle darf man nicht vergessen: Ihr damaliger Wirtschaftsminister Altmaier hat mit seinem Chaos bei den Coronahilfen den Aufwand bei Steuerberatern erst in die Höhe getrieben. Wissen Sie, was sofort helfen könnte: die Aussetzung oder besser noch die Streichung des Progressionsvorbehalts bei der Kurzarbeit. Was die FDP im Übrigen in der letzten WP selbst beantragt hat. Millionen von Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern müssen wegen dieser Regelung eine Steuererklärung abgeben. Menschen, die sowieso schon finanzielle Einbußen haben.
Im April haben Sie die Chance, sich ehrlich zu machen und unserem Antrag zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts zuzustimmen und so die Steuerberaterinnen und ‑berater, aber vor allem Millionen von Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern wirklich zu entlasten.