Seit Jahren beschwört die Bundesregierung unbemannte Fluggeräte als Heilsbringer: Flugtaxis sollen das Verkehrssystem revolutionieren. Pakete sollen zukünftig mit autonomen Lieferdrohnen ihren Weg zum Empfänger finden.
Dass im Bereich der Logistik und Personenbeförderung mit Drohnen ein klima- bzw. energiepolitischer Blumentopf zu gewinnen ist, ist jedoch höchst zweifelhaft. Wir stehen vor der großen Herausforderung, den Energieverbrauch des Verkehrssektors erheblich zu senken, sonst werden die gesteckten Klimaziele nämlich verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns allen jüngst verdeutlicht, dass das Tempo beim Klimaschutz zu langsam ist. Jedes Gesetz sollte nunmehr intensiv auf seine Klimawirkungen hin überprüft werden. Bei einer solchen Prüfung fällt dieses Gesetz glatt durch.
Um der Industrie eine Spielwiese zu eröffnen, wird der Himmel nun für Drohnen freigegeben, und zwar, bevor wesentliche sicherheitsrelevante Fragen geklärt sind. Für den sicheren Betrieb ganzer Drohnenflotten – und darum geht es ja letztlich – gewährleisten zu können, braucht man ein automatisiertes elektronisches Kontrollsystem für unbemannte Flugzeuge, welches mit den für den klassischen Luftverkehr entwickelten Systemen kompatibel ist – und das ist noch Zukunftsmusik!
Zudem wird der Umwelt- und Immissionsschutz in dem Gesetzentwurf unzureichend gewürdigt. Ein Betrieb von Drohnen jenseits der 25‑kg-Grenze wird aufgrund niedriger Flughöhen eine erhebliche Lärmbelästigung darstellen – verboten ist deren Betrieb in den gesetzlich definierten „ruhigen Gebieten“ aber nicht. Nicht einmal die Richtwerte der TA-Lärm müssen beim Betrieb von Drohnen vollumfänglich berücksichtigt werden; das ist wirklich niemandem zu vermitteln! Die Grünen machen in ihrem Entschließungsantrag völlig zu Recht darauf aufmerksam, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf nicht einmal „handwerklich“ akzeptabel, und dass, obwohl die Umsetzungsfrist der EU-Verordnungen bereits um Monate gerissen wurde. Diese Kritik trifft vor allem auf die geplanten Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung zu, die in der Stellungnahme des Bundesrates völlig zu Recht als „unzweckmäßig, schwer lesbar und zu unbestimmt“ charakterisiert wird.
Da mit diesem Gesetzentwurf mit wenig Rücksicht auf Verluste der Luftraum für Drohnen zugunsten der Luftverkehrsindustrie geöffnet werden soll und dabei sinnvolle Drohnenanwendungen wie zum Beispiel im Bereich der Inspektionsflüge erheblich erschwert werden, wird die Linke ihn ablehnen.