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Zu Protokoll gegebene Rede

Archiv Linksfraktion - Rede von Clara Bünger,

Wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften, DiREG, ab. Die EU-Digitalisierungsrichtlinie von 2019 wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, DiRUG, letztes Jahr in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften werden überwiegend zum 1. August 2022 in Kraft treten. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf soll der Anwendungsbereich noch einmal deutlich ausgedehnt werden – das begrüßt Die Linke.

Besonders hervorzuheben ist, dass künftig Onlinebeglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für sämtliche Rechtsträger und nicht nur für bestimmte Rechtsträger zulässig sein sollen. Aus unserer Sicht ist diese Neuregelung sinnvoll, denn ein sachlicher Grund für eine strengere Regulierung von Personenhandelsgesellschaften im Vergleich zu Einzelkaufleuten ist nicht ersichtlich.

Auch der Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Onlinebeurkundung unter anderem auf GmbH-Sachgründungen – bislang erfasst waren nur Bargründungen – ist erweitert worden. Ausgenommen werden lediglich Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen, deren Übertragung ihrerseits beurkundungspflichtig ist. Diese Begrenzung halten wir für sachgerecht, da gerade Vorgänge wie die Grundstückübereignung häufig sehr komplex und mit einer Vielzahl von weiteren Dokumenten neben der eigentlichen Übertragungsurkunde verbunden sind. Onlinebeurkundungen stellen demnach nicht in allen Bereichen ein Äquivalent zu der weiterhin grundsätzlich geltenden Präsenzbeurkundung dar. Insbesondere im Falle einer Grundstückübereignung bestünde bei einer Onlinebeurkundung die Gefahr, dass die Schutzfunktion der notariellen Beratung und Belehrung nicht ihre volle Wirkung entfalten könnte.

Der weitergehenden Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., die Gründung einer Aktiengesellschaft im Onlineverfahren ebenfalls zu ermöglichen, stehen wir dagegen skeptisch gegenüber. Denn anders als bei der Gründung einer GmbH sind die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge bei der Gründung von einer AG oder KGaA deutlich komplexer. Deshalb können wir derzeit eine Ausdehnung der Onlineverfahren auf weitere gesellschaftsrechtliche Vorgänge nicht befürworten.

Insgesamt hat die Bundesregierung mit den ergänzenden Regelungen zum DiRUG sinnvolle Nachbesserungen vorgenommen, und das ist daher zu begrüßen.