Die vorliegende erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes soll eine Aktualisierung und bessere Anwendbarkeit des Gesetzes ermöglichen. Schade, dass dieses Vorhaben misslang.
Schon 2017, bei der Verabschiedung des Strahlenschutzgesetzes, ging dieses Gesetz von falschen Gesamtdosiswerten an radioaktiven Strahlungen aus, bei denen Krankheiten wie beispielsweise Krebs entstehen. Das Gesetz orientiert sich an der wahrscheinlich unkritischen Summe der Strahlendosis für gesunde männliche Erwachsene. Diese Grenzwertdosis wurde aus der Sicht vieler Fachleute zu optimistisch, also zu hoch angesetzt. Hinzu kommt, dass bei Frauen, Kindern oder Säuglingen noch deutlich niedrigere Gesamtdosiswerte angesetzt werden müssten.
Diese falsche Grenzwertsetzung hat Die Linke 2017 kritisiert. Neue Erkenntnisse bestätigen unsere Kritik, aber unverständlicherweise wurden die Dosisgrenzwerte bei der Novelle nicht angepasst. Das ist für uns ein schweres Versäumnis, ein leichtfertiger Umgang mit Gesundheitsgefahren durch die unionsgeführte Koalition.
Immerhin gibt es im Entwurf eine kleine Erleichterung bei der Nutzung von Lasern. Aber dem stehen wachsende Unklarheiten bei der Überwachung von Transporten radioaktiver Stoffe gegenüber. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, ist bisher für die Genehmigung grenzüberscheitender Transporte radioaktiver Stoffe zuständig. Daher war es folgerichtig, dass der Zoll auch den nach Deutschland kommenden Warenverkehr auf Radioaktivität überprüfte. Jetzt stellten Experten des Finanzministeriums fest: Für die Überwachung von Radioaktivität sind die Bundesländer zuständig, der Zoll hält sich somit nun raus.
Ironischerweise stellte also der Zoll seine Aktivitäten ein, bevor die Bundesländer zusätzliche Kapazitäten bereitstellen konnten. Mal ehrlich, ablauftechnisch wäre es effizient und einfach, wenn der Zoll während seiner Kontrollen diese wichtige Überprüfung gleich miterledigen würde, statt parallel zusätzlich noch Landesbeamte zu beschäftigen. Die „heute-show“ würde feststellen: Warum sollen eigentlich nur Zollbeamte einen Container überprüfen, wenn man zusätzlich auch noch Landesbeamte dafür einsetzen kann?
Um diesen Schwachsinn zu beenden, werden jetzt Verwaltungsvereinbarungen ausgehandelt. Bis die fertig sind, wird es wohl keine Kontrollen hinsichtlich radioaktiver Lieferungen aus dem Ausland mehr geben.
Dass die Union im Gesetzentwurf auch eine Verschärfung der Grenzwerte für das radioaktive Gas Radon versäumte, obwohl in der Anhörung zum Gesetz mehrere Sachverständige und Mediziner auf die Folgen zu hoher Radonkonzentrationen ausdrücklich hinwiesen, ist ein klarer Fehler. Der Grenzwert muss dringend von 300 Becquerel auf 100 gesenkt werden.
Die Linke fordert deshalb in ihrem Entschließungsantrag strengere Grenzwerte für Radon und weitere Maßnahmen, um Mensch und Natur vor den Folgen radioaktiver Strahlen zu schützen, und wir erwarten von den Abgeordneten der Koalition, dass sie dies unterstützen.