Die vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung stellen zwar eine Konkretisierung und damit minimale Verbesserungen der bestehenden Verordnung dar, wir halten sie aber – wie schon die ursprüngliche Verordnung – aus zweierlei Gründen für unzureichend:
Erstens haben wir von Anfang an klar gesagt, dass steuerliche Förderungen bei der energetischen Gebäudesanierung kaum zielgerichtet wirken und daher – mit der Gießkanne ausgegossen – weitgehend über Mitnahmeeffekte verpuffen werden. Außerdem, wie immer bei steuerlichen Förderungen, entlasten die Förderungen umso mehr, je höher die Steuerlast ist. Der Eigentümer der selbstgenutzten sanierten Villa profitiert daher sehr viel mehr als die Eigentümerin des bescheidenen selbstgenutzten sanierten Reihenhäuschens. Das finden wir sozialpolitisch inakzeptabel.
Zweitens – und das haben insbesondere Umweltverbände kritisiert – sind die geplanten Verschärfungen bei der Abgrenzung der Förderfähigkeit so schlapp ausgefallen, dass sie weit hinter den Anforderungen an einen ernstgemeinten Klimaschutz zurückbleiben. Selbstgenutzte Wohngebäude gehören zu den Investitionsgütern mit den längsten Lebenszyklen. Wer heute neu baut, stellt damit Weichen für die nächsten 100 Jahre. Der Tragweite dieser Weichenstellung wird die Verordnung – auch in der geänderten Fassung – bei Weitem nicht gerecht. Die dringend nötige Verschärfung der Energiestandards wird nicht konsequent durchgesetzt und die EU-Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude nur halbherzig umgesetzt.
Auch bei Bestandsgebäuden müssen heute grundlegendere Sanierungsschritte gegangen und auch nur diese entsprechend umfänglich und möglichst direkt gefördert werden, damit zum Beispiel durch den konsequenten Umstieg auf Wärmepumpen nicht in 15 oder 20 Jahren schon wieder energetisch saniert werden muss, um die Klimaziele einzuhalten.
Uns allen muss natürlich klar sein: Die klimapolitisch notwendigen, weitreichenden energetischen Sanierungsschritte im Wohngebäudebereich sind sehr teuer und stehen sozialpolitisch in einem Konflikt mit der Verfügbarkeit von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Unsere Antwort auf dieses Dilemma besteht darin, dass der Staat die entsprechenden Mittel in erheblichem Maße selbst aufbringt und als Zukunftsinvestition betrachtet. Kreditfinanzierte Programme zum Neubau und zur entsprechenden Sanierung ökologisch und sozial nachhaltigen Wohnraums – sei es als sozialer Wohnungsbau, über eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit oder über Wohnungsbauunternehmen in öffentlicher Hand – sind das Gebot der Stunde!