Mit dem Gesetz werden drei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt, die den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen vereinheitlichen und erleichtern sollen.
Positiv bewerten wir zum Beispiel die Umstellung von den bisherigen papiergebundenen Verfahren auf elektronische Verfahren. Ebenfalls sind Steuerbefreiungen für verbrauchsteuerpflichtige Produkte richtig, wenn diese wirklich ausschließlich zu Forschungszwecken verwendet werden.
Bei den Regeln für die Zulassung zu einem vereinfachten Verfahren für die Verbrauchsteuerabrechnung sehen wir allerdings ein Einfallstor für Steuerbetrug. Das Kriterium für die Zulassung – Unternehmen, „gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen“ – erscheint uns zu unbestimmt und zu lasch. Die geforderten Nachweise zu Geschäftsführungs- und Zahlungsfähigkeit sind rein formaler Natur und bedeuten kein großes Hindernis für Verbrauchsteuerbetrug. Kleine Unternehmen könnten allerdings durch den geforderten Aufwand benachteiligt werden.
Die Umsetzung der neuen Regeln erfordert mehr und besser qualifiziertes Personal beim Zoll. Der im Gesetzentwurf dargestellte Personalaufwand spiegelt jedoch nicht den tatsächlichen Mehrbedarf wider, wie auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt. Ich stimme der stellvertretenden Verdi-Vorsitzenden Christine Behle voll und ganz zu, wenn sie feststellt: „Die in der Zollverwaltung jahrelang geübte Praxis des Löcherstopfens durch anderweitiges Aufreißen von Löchern löst nicht das Problem; es verschlimmert eher die Gesamtlage.“
Das gilt umso mehr im Hinblick auf Eingliederung der Financial Intelligence Unit, die für die Aufklärung von Geldwäsche- und Finanzkriminalität zuständig ist, in die Generalzolldirektion. Das hat ohnehin mit Verbrauchsteuern überhaupt nichts zu tun und deshalb in diesem Gesetz eigentlich nichts zu suchen. Es bringt aber auch keine neue Qualität hinsichtlich der Arbeitsweise der FIU. Diese bleibt – angesichts eingeschränkter Zugriffsrechte auf relevante polizeiliche Datenbanken – weiter von wesentlichen Informationskanälen abgeschnitten. Von einer schlagkräftigen Bundesfinanzpolizei bleibt die FIU sehr weit entfernt.