Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf ist unproblematisch. Es geht in erster Linie um die Garantie der weiteren Fortzahlung von Beihilfen der EU für die Weinwirtschaft in Deutschland, und das ist gut so.
Ich habe von diesem Pult aus schon kritisiert, dass bereits Anfang April 2023 die EU-Fördermittel für das Programm „Stützungsmaßnahme deutscher Wein“ ausgeschöpft waren. Wir erfuhren auf Nachfrage in der Beratung im Ausschuss, dass eine Aufstockung der Mittel nicht vorgesehen ist. Das ist kein gutes Signal für die Winzerinnen und Winzer, die unter dem Rückgang des Absatzes leiden.
Mein Lieblingswinzer aus Osann-Monzel an der Mosel hat bereits aufgegeben, und es gibt keinen Betriebsnachfolger. Große Weinbetriebe können kurzfristige Umsatzeinbußen irgendwie kompensieren. Für die Kleinen sieht es eher düster aus. Die meisten kleinen Winzereien sind aber auf die Regional- und Selbstvermarktung angewiesen und daher viel stärker von der inflationsbedingten Kaufzurückhaltung getroffen.
Und nicht nur das. Auch die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels drückt auf die Lebensadern der Weinproduktion. Wenn die Bundesregierung hier nichts tut, um die Marktmacht zu begrenzen, werden dem Weinsektor die Daumenschrauben angesetzt, und der Wein wird nicht mehr fließen. Eine Preisaufsicht und ‑kontrolle ist dringend nötig, nicht nur hier.
(Beifall bei der LINKEN)
Gerade die kleinen und mittleren Betriebe müssen unterstützt werden. Und wenn die Gelder für die „Strukturmaßnahme deutscher Wein“ ausgeschöpft sind, muss nachgesteuert werden. Das sollte in unser aller Interesse sein. Wir sind es den Winzerinnen und Winzern schuldig.
(Beifall bei der LINKEN)