Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Huy, mit Ihrem AfD-Antrag zeigen Sie zwar das Problem steigender Armut auf und weisen auf die stetig zunehmende Altersarmut hin; okay. Aber daran ist nichts neu; denn das kritisieren die Gewerkschaften, alle Sozialverbände und wir Linken seit langen Jahren.
(Beifall bei der LINKEN)
Nur im Gegensatz zu Ihnen, Frau Huy, legen wir regelmäßig konkrete sozial- und rentenpolitische Vorschläge zur Verhinderung von Armut und zur Bekämpfung der Altersarmut vor.
(Beifall bei der LINKEN)
Zum Beispiel brauchen wir dringend wieder ein Rentenniveau von 53 Prozent. Und darum fordere ich Sie, werte Koalition, auf, einmalig, außerordentlich, zusätzlich und dauerhaft die Renten zum 1. Januar 2024 um 10 Prozent zu erhöhen.
(Beifall bei der LINKEN – Norbert Kleinwächter [AfD]: „Einmalig“ und „dauerhaft“ schließt sich aus!)
Das wäre echte Verhinderung von Altersarmut, wie in Österreich. Denn dort werden die Renten zum 1. Januar 2024 um 9,7 Prozent erhöht werden. Das ist gerade in Zeiten der Inflation für die 21,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner wichtig.
(Beifall bei der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Wir lernen von Österreich!)
Sie erhalten nämlich durchschnittlich nur 1 152 Euro Rente ausgezahlt.
Und dass Sie, Frau Huy, Menschen, die vor politischer Verfolgung an Leib und Leben oder Kriegen aller Art zu uns flüchten, gegen arme Menschen in Deutschland ausspielen, ist nichts anderes als ein politisches Nach-unten-Treten. Darum sage ich zum Mitschreiben: Deutschland ist nicht zwischen Ausländern und Deutschen und auch nicht zwischen Jung und Alt gespalten, sondern zwischen Arm und Reich. Das ist die Wahrheit!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Und nun zu Ihrem zweiten Antrag zur Witwenrente. Zunächst einmal ist Ihr Antrag ja latent männerfeindlich.
(Lachen des Abg. Stephan Brandner [AfD] – Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Da haben Sie recht!
Denn Witwer tauchen bei Ihnen im Feststellungsteil gar nicht auf. Dabei gibt es die Witwerrente für hinterbliebene Männer bereits seit 1986; nun denn.
(Stephan Brandner [AfD]: Wir haben da gegendert: „Witwen/-innen“!)
Meine Damen und Herren der AfD, Ihre Forderung, die Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten um über 50 Prozent anzuheben, ist blanker Populismus. Dabei liegt die Hinzuverdienstgrenze derzeit bei knapp 993 Euro netto, bis zu der eigenes Alterseinkommen nicht angerechnet wird.
Die Hinterbliebenenrente ist eine abgeleitete Rente. Das heißt, sie beruht eben nicht auf eigenständigen Rentenansprüchen; sie ist auch kein vererbbares Vermögen, sondern Teil einer Sozialversicherung. Darum hat sie zwei Aufgaben: Sie ist erstens eine Unterhaltsersatzleistung für den Unterhalt, den der verstorbene Partner nicht mehr leisten kann. Und sie hat zweitens den Sinn, dass niemand Grundsicherung im Alter beantragen muss, nur weil der Ehemann oder die Ehefrau gestorben ist.
Wir Linken setzen uns immer und sofort vehement gegen alle Forderungen der Wirtschaft ein, die Witwenrente abzuschaffen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir kämpfen seit Langem für höhere Löhne, für eine stärkere Tarifbindung, für einen gesetzlichen Mindestlohn von 14 Euro, für höhere Renten und damit auch für höhere Hinterbliebenenrenten.
Und ich fordere für alle armen Rentnerinnen und Rentner die Einführung einer einkommens- und vermögensgeprüften solidarischen Mindestrente. Denn niemand soll im Alter als Single –
– von weniger als aktuell 1 200 Euro netto leben müssen. Das wäre echte Bekämpfung der Altersarmut.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)