Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Donnerwetter, da haben Sie als Union ja einen Antrag hervorgebracht, der hier einen regelrechten Sturm im Wasserglas hervorruft:
(Zuruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD])
Denn die Überschrift Ihres Antrags lautet: „Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“. Aber die Realität ist: Bisher hatten wir nur Erbschaftsteuersenkungen durch die Hintertür. Diese Tür, meine Damen und Herren, wird jetzt geschlossen, weil durch das Gesetz Immobilien und Grundstücke endlich mit dem aktuellen Marktwert bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Das heißt, wer in Zukunft erbt, muss dann auch den aktuellen Marktwert seiner geerbten Immobilie versteuern, abzüglich natürlich der durchaus beachtenswerten Freibeträge. Das ist nur fair, meine Damen und Herren. Schließlich werden Aktien, Kunstgemälde und Ersparnisse hier auch zum Marktwert versteuert.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Dann ist das Haus weg! Das bedeutet das!)
Und das ist, glaube ich, auch nur gerecht;
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
denn betroffen ist kaum „Oma ihr klein Häuschen“, das zur Eigennutzung bestimmt ist, sondern es geht wirklich – das wissen wir doch alle – um die Luxusbuden und um die Erbschaften von gleich mehreren Immobilien, die jetzt adressiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, manchmal denke ich, Sie nutzen gerade „Oma ihr klein Häuschen“ als Abwehrschild, damit Sie die Interessen von Multimillionärserben hier so ein bisschen argumentativ verstecken können.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Ein Schreckensszenario! – Beifall bei der SED!)
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Union, die Erbschaftsteuer gerechter machen wollen, dann schaffen Sie doch die Schlupflöcher und Privilegien ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn zum Beispiel ein geerbter Bestand von 300 Wohnungen, der mit Tricks zum Betriebsvermögen klassifiziert wird und damit quasi fast steuerfrei übergeben wird, dagegen aber die Erbin von zwei Wohnungen ordentlich zahlt, dann hat das nichts mit Maß und Mitte zu tun, Herr Gutting; eher ist das für die, die dann zahlen, eine Dummensteuer. Es kommt noch hinzu: Je größer das Erbe, desto niedriger der Steuersatz. Meine Damen und Herren, 2019 haben in Deutschland allein 40 Multimillionärserben ein Vermögen von insgesamt 9,4 Milliarden Euro geerbt. An Steuern zahlten sie 172 Millionen Euro. Das macht im Schnitt einen Ministeuersatz von 2 Prozent aus, während bei den kleinen und niedrigen Erbschaften in Deutschland im Schnitt 9 Prozent zu zahlen waren. Diese Ungerechtigkeit steht im Mittelpunkt, und an diese Ungerechtigkeit müssen wir ran.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der FDP)
Wo ist denn da, meine Damen und Herren von der Union, Ihr Vorschlag? Sie reden tagein, tagaus hier vom Leistungsprinzip und gönnen den Menschen beim Bürgergeld nicht mal das Schwarze unter den Fingernägeln, aber gängeln sie mit Sanktionen. Aber wenn die Millionen- und Milliardenerben hier nahezu steuerfrei durchlaufen, dann habe ich den Eindruck, Herr Gutting, dass Sie auf beiden Augen nicht sehend sind. Und das hat mit harter Maloche kaum etwas zu tun.
Wenn Sie noch ein Beispiel brauchen, dann nehmen wir doch mal Susanne Klatten, die gerade aus der Schule kam und mit einem Mal zur BMW-Großaktionärin wurde. Meine Damen und Herren von der Union, das ist ein leistungsloses Grundeinkommen.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das war die Leistung der Familie!)
Meine Damen und Herren, Herr Merz, das ist ein leistungsloses Grundeinkommen, das hier gewährt wird.
(Zuruf des Abg. Friedrich Merz [CDU/CSU])
Und zum Schluss. Herr Gutting, ich schätze Sie ja sehr, aber es war natürlich heute ein bisschen schwierig für Sie. Denn die CDU/CSU und damals der Innenminister Horst Seehofer haben ja die neuen Bewertungsregeln für Immobilien unter Umgehung des Deutschen Bundestages als Verordnung auf den Weg gebracht. Insofern habe ich den Eindruck: Sie agieren momentan nach dem Motto „Was schert mich mein Geschwätz von gestern?“.
Wir lehnen Ihren Antrag ab.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)