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Regierungspläne für ein Transplantationsregister müssen verbessert werden, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen

Archiv Linksfraktion - Rede von Kathrin Vogler,

Rede von Kathrin Vogler, MdB (DIE LINKE) im Deutschen Bundestag am 28.04.2016 zum "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters"; BT-Drs. 18/8209

Ein Transplantationsregister ist aus Sicht der LINKEN überfällig. Bereits am 31. Januar 2013 hat DIE LINKE dies in einem Antrag im Bundestag gefordert. Erinnern wir uns: Vor vier Jahren wurden zahlreichen Manipulationen und Missstände bei Organtransplantationen öffentlich. Das Vertrauen in das gesamte Transplantationswesen war zutiefst erschüttert.

Wir messen den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung uns hier heute vorlegt, an klaren Zielen. Ist er geeignet, mehr Transparenz und Qualität zu schaffen? Wird er dazu beitragen, dass Menschen, die auf eine Organtransplantation warten, künftig besser versorgt werden? Und werden wir künftig bessere Daten über die Folgewirkungen von Transplantationen haben, um die Versorgung weiter verbessern zu können? Können wir mit diesem Gesetz künftig auch mögliches Fehlverhalten in der Transplantationsmedizin besser aufklären und bekämpfen?

Gemeinsam haben alle Fraktionen haben am 11. Juni 2013 einen Antrag beschlossen, in dem von der Bundesregierung gefordert wurde, zügig einen Gesetzentwurf für ein solches Transplantationsregister vorzulegen. Damit wollten wir auch verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Und das ist dringend nötig, denn weiterhin sind bei Eurotransplant 15.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation registriert. Jahr für Jahr warten und hoffen viele vergeblich.

Nun sind drei Jahre eine ziemlich weite Auslegung des Begriffs "zügig". Und der Entwurf der Bundesregierung erfüllt leider dennoch nicht an allen Stellen die hohen Erwartungen an dieses Vorhaben.

So bin ich skeptisch, ob genau diejenigen Organisationen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Transplantationsregisters beauftragt werden sollen, die schon beim damaligen Skandal einen Gutteil des Vertrauens in der Bevölkerung verspielt haben: nämlich Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Dieselben sollen dann auch die Tätigkeit überwachen und Berichte abgeben. Ein ziemlich problematisches Konstrukt.

Auch die sogenannte Vertrauensstelle, die für den Datenschutz verantwortlich sein soll, will die Bundesregierung wiederum von Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen einsetzen lassen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann zwar die Genehmigung verweigern, wenn die Verträge nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen - aber eine inhaltliche Kontrolle durch eine demokratische Instanz soll nicht stattfinden. Das finden wir falsch.

Bei der Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle soll nur ein ganz kleiner innerer Kreis Einsicht erhalten. Patientenorganisationen, Menschen auf den Wartelisten, aber auch diejenigen, die mit Dialyse oder Leberersatztherapie leben müssen oder deren betreuende Ärztinnen und Ärzte bleiben außen vor. Ein öffentliches Register stellen wir uns ehrlich gesagt anders vor.

Und insgesamt erscheint es uns sinnvoll, nicht nur transplantierte Patientinnen und Patienten in das Register aufzunehmen, sondern auch solche, die in absehbarer Zeit auf die Warteliste kommen könnten. Denn nur so erhalten wir Daten, die auch Informationen über den Zugang zur Transplantationsmedizin liefern und Hinweise auf mögliche Probleme beim Übergang von der Dialyse zur Transplantation.

Ich hoffe, dass wir hier in den Beratungen noch zu besseren Lösungen kommen, die Transparenz und öffentliche Kontrolle herstellen, den Datenschutz sichern, und die geeignet sind, das Vertrauen in der Bevölkerung wieder herzustellen.

Dafür setzt sich DIE LINKE ein.