Frau von Storch, zunächst einmal empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer darüber zu informieren, was im Vorältestenrat und im Ältestenrat besprochen worden ist. Mein Kollege, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, hat genau das im Vorältestenrat beantragt, nämlich dass die Sitzung des neugewählten Bundestages eher stattfindet. Eine Mehrheit hat das abgelehnt. Das ist der erste Fakt.
Der zweite Fakt ist: Wir haben in einem ersten Verfahren in Karlsruhe angeregt, genau diese Frage zu klären. Karlsruhe hat dazu eine Entscheidung getroffen.
(Stephan Brandner [AfD]: Stimmt ja gar nicht!)
Da mag ich gar nicht bewerten, ob sie inhaltlich falsch oder richtig ist, aber es ist eine Sachentscheidung. Und auch unsere zweite Klage hat Karlsruhe abgewiesen. Das sind die drei Fakten.
Dann hat Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer dankenswerterweise von der Bundestagspräsidentin noch einen rechtlichen Hinweis dazu bekommen, wie man das Grundgesetz zu lesen hat. Wenn Sie all das werten – diese drei von mir genannten Fakten plus das Schreiben der Bundestagspräsidentin –, haben Sie eine Antwort darauf, warum wir heute hier so sitzen, wie wir sitzen, und gar keine andere rechtliche Möglichkeit haben.
(Beifall bei der Linken)
Und zur zweiten Frage. Ich weiß noch nicht, wie sich die Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen verhalten werden. Wir sind dort noch im Abstimmungsprozedere.
(Lachen der Abg. Beatrix von Storch [AfD] – Stephan Brandner [AfD]: Mit Nein!)