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Rede von Ralph Lenkert am 22.09.2016

Archiv Linksfraktion - Rede von Ralph Lenkert,

RalphLenkertDIE LINKERalph Lenkert (DIE LINKE): Die Durchsetzung des europäischen Umweltrechts ist teilweise mit gewissen Defiziten behaftet. Manche Verantwortlichkeit ist nicht klar geregelt, die ausführende Ebene unklar, oder die Behörden sind schlicht personell und materiell nicht in der Lage, geltendes Recht zu überprüfen und durchzusetzen. Derartiges erleben wir derzeit Tag für Tag mit neuen Facetten und Beteiligten beim Pkw-Abgasskandal. Zuerst wurden beim Kraftfahrtbundesamt die Gelder für eigene Überprüfungen eingespart, dann wurde auf Empfehlung der Autokonzerne die reale Abgasprüfung am Auspuff durch eine Überprüfung über Elektronik und in den Motoren verbaute Sensoren eingeführt, und damit war der Weg für Betrugssoftware frei. Jetzt streitet man, wer Schuld hat, und ändert Grenzwerte, statt durchzugreifen.

Auch die Neuregelungen dieser Chemikalien-Klimaschutzverordnung zum Ersatz von stark klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffen in Kälteanlagen schaffen neue Kompetenzprobleme zwischen deutscher und EU-Ebene. So fallen im nationalen Recht beispielsweise die Durchführung der jährlichen Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und die entsprechenden Aufzeichnungspflichten weg. Die Regelung im nationalen Recht sei mit Verweis auf die EU-Ebene nämlich nicht mehr nötig, behauptet die Bundesregierung. Die EU-Verordnung verändert zwar nichts Wesentliches an Prüfungen, zu prüfenden Fahrzeugen und Anlagen; aber jetzt wird unklar, welche Behörde die Einhaltung der Verordnung überprüft und Verstöße ahndet. Die EU hat keine durchführenden Behörden in Deutschland, aber gemäß der Begründung der Verordnung wird der Erfüllungsaufwand von Bundes- auf EU-Ebene verschoben. Die bisher tätigen Behörden erhalten somit keine Mittel mehr für diese Aufgabe; damit wird diese Aufgabe dort auch nicht mehr erledigt.

Ob die Länderbehörden die Durchführung garantieren müssen, ist in der EU-Verordnung nicht eindeutig beschrieben. Wir befürchten, die Kontrollen finden dann nach Kassenlage, also eher nicht, statt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis windige Firmen diese Vollzugslücke erkennen und sich die Kosten für Wartung und Überprüfung sparen.

Das ist für die normalen Bürgerinnen und Bürger, die beim kleinsten Verstoß zur Kasse gebeten werden, nicht nachvollziehbar.

Neben diesem Behördenkompetenzproblem gibt es weitere Defizite, nämlich bei der Bewertung derjenigen Stoffe, die als vermeintlich klimafreundliche Kältemittel die alten Fluorkohlenwasserstoffe ablösen sollen.

Die Verordnung sieht zwar vor, dass zukünftig adäquate Berufsausbildungen Voraussetzungen sind, um mit den Anlagen, die Fluorkohlenwasserstoffe enthalten, zu arbeiten, und das finden wir richtig und wichtig. Aber die Linke fordert darüber hinausgehend, dass die Qualifikationsvorschriften für alle Kältemittel in allen Anlagen, auch in Pkw, gelten.

Weiterhin ist zweifelhaft, ob die Risiken und Gefahren, die von einigen der neuen Kältemittel ausgehen, überhaupt beachtet werden und teilweise überhaupt ausreichend bekannt sind. Klimaverträglichkeit ist nicht das einzige Umweltkriterium.

Ich erinnere an das Kältemittel R1234yf, das ab kommendem Jahr verpflichtend in alle Pkw-Klimaanlagen von Neuwagen eingefüllt werden muss. Für dieses Kältemittel existiert bis heute keine abschließende Risikobewertung nach REACH-Chemikalienverordnung – eigentlich dürfte es nicht verwendet werden, aber die EU drückt alle Hühneraugen zu. Es nützt nichts, Menschen zu schulen und für mehr Expertise beim Umgang mit Kühlaggregaten zu sorgen, wenn den Anwendern und den europäischen und deutschen Behörden das notwendige Wissen über die Gefahren der eingesetzten Stoffe, wie R1234yf fehlt.

Dass beim Verbrennen von R1234yf außer ätzender Flusssäure auch Carbonyldifluorid, ein wie das Giftgas Phosgen wirkendes Gas, entsteht, wurde in offiziellen Bewertungen nie ernsthaft diskutiert. Das Problem brachte erst eine unabhängige Forschung aus der Wissenschaft ans Licht. Gleichwohl wissen wir aber, dass den Herstellern des Kältemittels dieser Sachverhalt durchaus bekannt war, denn sie erwähnten es im rechtlich verbindlichen Sicherheitsdatenblatt – aber verharmlosten in rechtlich nicht bindenden Erklärungen. Der Einsatz von R1234yf in Pkw und anderen Klimaanlagen hat das Potenzial zum nächsten großen Pkw-Skandal.

Wenn das Recht im Umgang mit fluorierten Chlorkohlenwasserstoffen also schon überarbeitet wird, dann gründlich. Und die Linke fordert eine bessere Umsetzung des EU-Chemikalienrechts. Aus unserer Sicht ist es notwendig, unabhängige Risikobewertungen zu finanzieren und im Übrigen dafür zu sorgen, dass entsprechend dem europäischen Vorsorgeprinzip kein Stoff zugelassen wird, von dem neue Gefahren für Mensch und Natur ausgehen können.

R1234yf muss wieder aus den Pkws raus. Die Linke fordert, dass so schnell wie möglich die Alternative CO 2 genutzt wird.