RalphLenkertDIE LINKERalph Lenkert (DIE LINKE): Müll – egal ob es sich um Sondermüll, Elektronikschrott oder normalen Hausmüll handelt: Wann immer damit gehandelt wird, bürdet jemand gegen eine Geldleistung das Entsorgungsproblem jemand anderem auf. Das ist für den einen eine bequeme Lösung und für den anderen ein großes, profitträchtiges Geschäftsfeld. Leider werden bei diesen Geschäften mit Müll allzu oft ökologische Standards umgangen und vernünftiges Recycling vermieden, weil das Extraprofite bringt. Die Müllexportrate der EU erreicht regelmäßig neue Rekordstände; was außerhalb der EU passiert, prüft niemand, und zusätzlich wird ein viel zu großer Teil des Mülls illegal entsorgt. Unklare Regelungen in der Gesetzgebung erschwerten die Verfolgung von zwielichtigen Müllgeschäften.
Dagegen will die EU härter und gezielter vorgehen, und der vorliegende Gesetzentwurf gießt das EU-Recht nun in nationales Recht.
Die Linke begrüßt dies und hält auch die Maßnahmen, mit denen illegale Tatbestände konkretisiert werden und mit denen die Zusammenarbeit der Behörden besser geregelt werden soll, für richtige Schritte.
Wir bezweifeln allerdings, dass allein mit der Novellierung des Rechts in der Praxis Abhilfe geschaffen wird, solange es beim Vollzug des europäischen Umweltrechts – auch in Deutschland – weiter eklatante Defizite gibt. Die besten Verordnungen und Regelungen helfen dem Umweltschutz nicht weiter, wenn niemand sie durchsetzt. Ohne Kontrollen und Überprüfungen ist es unmöglich, illegale Machenschaften konsequent zu verfolgen. Besonders die Bundesländer haben Probleme, im Bereich der Abfallverbringung ausreichend Kontrollen durchzuführen. Im Umweltrecht scheitert die Durchsetzung nämlich leider allzu oft an mangelnder Finanzausstattung und zu wenig Personal.
Man gewinnt ohnehin den Eindruck, dass die Umsetzung des bestehenden Umweltrechts stiefmütterlich vernachlässigt wird, so, als handele es sich bei Umweltvergehen um Kavaliersdelikte und nicht um Verbrechen, die unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen gefährden. Die Bundesländer betreiben zu oft die durch Schuldenbremsen erzwungenen Haushaltseinsparungen zulasten der Kontrollbehörden, was schamlos von zwielichtigen Unternehmen ausgenutzt wird. Die deutlich höheren Folgekosten müssen wir dann alle tragen – ein kurzsichtiges schlechtes Geschäft.
Die Linke regt deshalb an, jede Verbesserung des Umweltrechts gleichzeitig mit einem Durchführungsplan zu flankieren, der sicherstellt, dass er die Verwaltungen in die Lage bringt, die Vorgaben durchzusetzen. Da reicht die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden allein mitunter nicht aus. Der Gesetzgeber ist selbst gefragt, seine eigenen Regelwerke auf Konsistenz und Umsetzbarkeit zu prüfen.
In Deutschland stand im Elektrogerätegesetz, dass es verboten ist, Akkus in Geräten wie Smartphones und Tablets fest, also nicht austauschbar, zu verbauen. Das hatte einen tieferen Sinn: Neben Verbraucherschutz und längerer Nutzbarkeit sollte so ein ordentliches Recycling der Geräte und Akkus garantiert werden, um damit insgesamt Ressourcen zu schonen. Trotz dieses Verbotes wurden in Deutschland munter überall Geräte verkauft, in denen Akkus fest eingebaut waren. Das Problem war, dass die Behörden keine Durchführungsermächtigung für dieses Verbot bekommen hatten. Es gab schlicht keine Behörde, die die Einhaltung des Verbots prüfen und Verstöße ahnden konnte. Doch statt das Verbot durchzusetzen, entschied sich die unionsgeführte Koalition gegen Verbraucher- und Umweltschutz und strich einfach dieses Verbot aus dem Gesetz; das ist ein klarer Rückschritt.
In Anbetracht dieses Beispiels fordert Die Linke die Bundesregierung und die Regierungskoalition auf, die vorgelegte Gesetzesnovelle auf ihre Konsistenz und Umsetzbarkeit zu prüfen und mit entsprechendem Personal und Befugnissen sicherzustellen, dass die neuen, wirklich guten Regelungen auch umgesetzt werden können. Beim Einsatz für Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz haben Sie unsere Unterstützung.