Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann meinen Kollegen nur zustimmen: Wieder einmal widmet die AfD ihrem absoluten Lieblingsfeind, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einen Antrag. Und wieder einmal belegt sie damit auch zugleich ihre eigene Plan- und Konzeptlosigkeit. Beim letzten Mal mussten wir hier noch über eine Enquete-Kommission zu den Reformen der Öffentlich-Rechtlichen reden. Der Rest des Hauses sollte sozusagen Ihre Arbeit machen.
Jetzt haben Sie ganz tief in die Mottenkiste gegriffen. Mehr als sieben Jahre haben Sie gebraucht, um die Forderungen des Bundesrechnungshofes von 2015 – die Kollegen haben es schon gesagt – in einen Antrag zu packen.
(Jörn König [AfD]: Bei Ihnen ist gar nichts passiert!)
– Ich habe das Mikro, nicht Sie.
(Kay Gottschalk [AfD]: Wir sind erst sechs Jahre im Parlament!)
– Ihre Zwischenrufe werden nicht besser.
(Zuruf von der AfD: Doch!)
Es geht also um Forderungen von 2015; und das auch noch unter Ausblendung aller parlamentarischen Behandlungen, die wir hier schon hatten. Das ist eine Leistung.
Infolge dieser Forderung sollen nun die Rundfunkanstalten mehr Steuern für Werbe- und Verwertungseinnahmen zahlen. Auf was liefe denn das hinaus? Auf etwa 6 Millionen Euro im Jahr. Wem bitte soll das hier angesichts der Probleme helfen, die die Öffentlich-Rechtlichen haben?
(Beifall bei der LINKEN)
Am Ende könnten im Übrigen auch die Mehrkosten auf die Gebührenzahler, auf die Beitragszahler zukommen.
(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Gerechtigkeit! – Kay Gottschalk [AfD]: Genau! Soziale Gerechtigkeit!)
– Es ist typisch für Sie, dass Sie genau dann laut werden und ohne Ende reinbrüllen, wenn eine Frau hier vorne spricht. Das ist ganz typisch.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Kay Gottschalk [AfD]: Das nennen wir Gleichberechtigung!)
– Danke. Ich nenne das mangelnden Anstand. – Also, es ist schon mal wieder bemerkenswert, dass die AfD gegen Rundfunkbeiträge in der Öffentlichkeit wettert, aber hier einen Antrag stellt, der im Grunde genommen zu genau dem Gegenteil führen kann. Und zugegebenermaßen: Die Beiträge würden überhaupt nur um ein Minimum steigen. Das zeigt, dass es in Anbetracht der wirklich notwendigen und laufend diskutierten Reformen – Herr Grundl hat es gesagt – einigermaßen unterkomplex ist, sich im Antrag auf dieses kleine Detail zu stürzen.
Meine Damen und Herren, die Skandale um den RBB, selbstherrliche Intendanzen, mangelnde Kontrolle und Transparenz befeuern den ohnehin in den letzten Jahren angelaufenen Reformbedarf.
(Beifall des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])
Und wir sind ja in die Reformdiskussion eingestiegen. Zudem verschärfen die Mehrbelastungen durch die Inflation den Druck auf die Haushalte der Anstalten. Wir wissen also: Echte Strukturreformen – echte Strukturreformen! –, wenn man sie denn wirklich will, erfordern Veränderungen in ganz anderen Größenordnungen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])
Meine Damen und Herren, auch über die wirtschaftliche Betätigung von Rundfunkanstalten ließe sich hier sehr gut reden. Da drängen sich aber ganz andere Fragen auf, zum Beispiel: Sollen Öffentlich-Rechtliche überhaupt Werbeausstrahlungen vornehmen? Eine zusätzliche Finanzierungsquelle ist das schon – das ist schon allen klar –, aber zugleich eben auch ein Impuls in Richtung Kommerz und Quotenorientierung. Das wollen wir aber gerade unterbinden.
Und genau das muss diskutiert werden. Bezüglich aller Erlöse aus den Rechteverwertungen muss sich der Blick zuerst darauf richten – aber das ist Ihnen ja völlig fremd –: Was bekommen davon am Ende wirklich die Urheberinnen und Urheber?
Meist viel zu wenig. Da sind die Öffentlich-Rechtlichen nicht ganz vorne in der ersten Reihe.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Letzter Satz. – Und auch deshalb gehört das mit zu dem Reformkapitel.
(Jörn König [AfD]: Machen Sie doch endlich mal einen Antrag! Werden Sie doch mal endlich fleißig!)
Darüber wollen wir reden, nicht über Ihren Antrag.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)