Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 825 000 Beschäftigte und 370 000 Rentner und Rentnerinnen in der Bauwirtschaft sollen weiterhin zuverlässig ihre Zusatzrenten von den Sozialkassen Bau erhalten; denn – und das sage ich hier als rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion – die Zusatzrente der SOKA-BAU gewährt den Bauleuten seit fast 60 Jahren eine zu 100 Prozent von den Arbeitgebern finanzierte Betriebsrente. Das ist gut, und das soll auch so bleiben.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die SOKA-BAU übernimmt für 35 000 Auszubildende die Ausbildungskosten und sichert die Urlaubsansprüche der gewerblich tätigen Kolleginnen und Kollegen. Im Interesse der Beschäftigten sollten wir alle diese gute Arbeit weiter unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Damit die Kollegen auf dem Bau wieder ruhig schlafen können und damit dieser hohe und vorbildliche soziale Standard im Baugewerbe auch in den nächsten 60 Jahren erhalten bleiben kann, müssen wir den heute vorgelegten Gesetzentwurf schnell verabschieden. Warum? Seit dem Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 drohte der SOKA-BAU die Insolvenz.
Was war passiert? Einzelne Betriebe hatten für sich selbst festgestellt, dass sie überwiegend Arbeiten erledigten, die nicht dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen seien. Darum haben sie dann keine Beiträge mehr an die SOKA-BAU entrichtet und gerichtlich prüfen lassen, ob sie der Allgemeinverbindlichkeit unterliegen. Das Bundesarbeitsgericht hat dann völlig überraschend entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2006 bis 2011 nicht rechtens zustande gekommen sind. Darauf beruht aber die ganze Konstruktion der SOKA-BAU. Durch die Allgemeinverbindlichkeit erlangen die Tarifverträge auch für tarifungebundene Beschäftigte und Unternehmen der Baubranche Wirkung. Das Gericht hatte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales handwerkliche Fehler vorgeworfen; daran kommen wir in der Rückschau nicht vorbei. Das haben auch Sachverständige in der Anhörung bestätigt. Deshalb, meine Damen und Herren, gilt: Wir müssen handeln, und zwar jetzt.
(Beifall bei der LINKEN)
Aber es gibt noch ein Problem. Die Bauleute haben während der Verfahrensdauer Leistungen der Urlaubskasse und natürlich auch Zusatzrentenleistungen erhalten. Uns allen ist inzwischen klar geworden, dass die bereits eingegangenen und noch möglichen Rückforderungen an die SOKA-BAU und die Altersversorgungskassen das gesamte über 65 Jahre gewachsene Sozialkassenverfahren des Baugewerbes zum Einsturz bringen könnten. Das will niemand; selbst die Klägerinnen und Kläger nicht, wie ich denke. Sie sehen vor allem ihren eigenen kleinen Betrieb. Wenn wir gleich das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz verabschieden, dann werden die sozialen Leistungen für die Baubeschäftigten gerettet. Aber die Kleinbetriebe, die sich nicht als Betrieb des Bauhauptgewerbes gesehen haben und jetzt Beiträge nachzahlen müssen, werden mit diesem Gesetz nicht gerettet.
Meine Damen und Herren, wir erklären heute die in den Anlagen des Gesetzes aufgeführten Tarifverträge rückwirkend für allgemeinverbindlich. Als Gesetzgeber gestalten wir also in diesem Fall nicht. Wir loten auch nicht aus, was möglich wäre. Demzufolge schauen wir uns auch nicht einzelne Betroffene an. Nach dem Inkrafttreten des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes müssen dann aber alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die schon vor dem BAG-Urteil beitragspflichtig waren, Beiträge an die SOKA-BAU entrichten, selbst dann, wenn sie zuvor geklagt hatten. Darum appelliere ich an die handelnden Akteurinnen und Akteure der SOKA-BAU höflich, aber sehr deutlich: Lösen Sie das Geflecht aus Beitragsrückständen und Beitragsforderungen mit viel Augenmaß auf! Es ist niemandem gedient, wenn Beitragsrückstände mit Brachialgewalt geltend gemacht werden und damit Betriebe in den Ruin getrieben werden; denn dann stünden bald viele Beschäftigte auf der Straße. Das gilt es zu verhindern.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Albert Stegemann [CDU/CSU])
Mit der Verbändevereinbarung vom 19. Januar 2017 ist der Weg zu einem verantwortungsbewussten Handeln geebnet worden. Jetzt kommt es darauf an, ihn gemeinsam zu beschreiten. Dem schließen wir uns an. Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
– Da darf auch mal die CDU klatschen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)