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Keine Rüstungsexporte, schon gar nicht für die Ärmsten der Armen!

Rede von Jörg Cezanne,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Außenwirtschaftsverordnung regelt den Umgang mit Gütern, die einer besonderen Kontrolle unterliegen, wenn sie aus Deutschland in andere Staaten ausgeführt werden sollen. In der sogenannten Ausfuhrliste sind alle Güter aufgeführt, die gar nicht ausgeführt werden dürfen oder deren Export vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausdrücklich genehmigt werden muss.

Die vorgesehenen Veränderungen regeln den Export von Rüstungsgütern in zwei afrikanische Länder neu: die Zentralafrikanische Republik und Somalia. Beide gehören zu den ärmsten Ländern des Kontinents. Dorthin Waffen zu verkaufen, halten wir als Linke grundsätzlich für falsch. Das widerspricht dem Ziel der Armutsbekämpfung. Wir lehnen das ab.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke tritt, wie Sie sicher wissen, für ein generelles gesetzliches Verbot von Rüstungsexporten ein. Das gilt insbesondere für Krisen- und Kriegsgebiete, in denen bewaffnete Auseinandersetzungen oder Bürgerkrieg herrschen. Auch hiervon ist zumindest Somalia betroffen. Waffenexporte dorthin gehen gar nicht.

Weiterhin werden durch die Verordnung Militärgüter aus der sogenannten Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union in die nationale Ausfuhrliste übernommen. Man kann jetzt sagen: Das ist nur eine formale Umsetzung von EU-Regelungen. – Da wir die Logik hinter dieser Liste, nämlich den Export von Militärgütern zu organisieren und zu regeln, aber für grundsätzlich falsch halten, lehnen wir dies ebenfalls ab.

(Beifall bei der Linken)

Eine Kontrolle von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Kryptokonten oder Kryptoverwahrung wäre schon in Hinblick auf die Geldwäsche dringend erforderlich. Allerdings bleibt es völlig unzureichend, dies jetzt einzig für russische Staatsbürger regeln zu wollen. Auch deshalb lehnen wir diese Veränderungen der Außenwirtschaftsverordnung ab.

Danke schön.

(Beifall bei der Linken)