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Janine Wissler befragt Innenministerin Faeser zu Maßnahmen für den Schutz von Flüchtlingen

Rede von Janine Wissler,

Frau Bundesministerin Faeser, seit Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes droht Asylbewerbern, die im Asylverfahren falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Identität machen und ihren sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, die Verwirkung des Asylrechts. Können Sie sagen, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirkt, und können Sie nachvollziehen, warum einige Menschen Angst haben, ihre Identität zu offenbaren, und dass es gute Gründe dafür geben kann? Oft gelingt die Flucht aus dem Heimatland nur mit einer falschen Identität. Viele fürchten nach einer möglichen Abschiebung Repressionen, oder sie wollen ihre wahre Identität nicht offenlegen, weil sie ihre Familien im Heimatland und sich vor dem Wirken ausländischer Geheimdienste schützen wollen. Deshalb ist meine Frage: Was tun Sie, um diese Menschen zu schützen?