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Tierschutzgesetz verdient seinen Namen nicht

Rede von Ina Latendorf,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ampel lobt sich heute für die Novellierung eines Tierschutzgesetzes, das seinen Namen nicht verdient und hinter den Erwartungen zurückbleibt; denn ein Gesetz, das es erlaubt, ein Tier aus ökonomischen Gründen leiden zu lassen, ist kein Tierschutzgesetz, sondern ein „Profitierschutzgesetz“.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BSW)

Die Novellierung ändert nichts daran. Die rechtswidrige Anbindehaltung, die es Rindern nicht erlaubt, sich zu drehen, bleibt noch lange erhalten. Wir haben heute gehört, dass die süddeutschen Bauern das fordern. Die Übergangsfrist von zehn Jahren ist ein Zugeständnis an die süddeutschen Bauern. Der Bauer bei mir um die Ecke im Norden, in Mecklenburg-Vorpommern, hat davon nichts.

Zur Einschränkung der Qualzucht legen Sie eine Symptomliste vor, die so vage ist, dass die vollkommen überlasteten Veterinärämter wenig damit anfangen können. Aber vielleicht ist das ja auch gewollt.

Es fehlt außerdem das Verbot von schwer belastenden Tierversuchen sowie von Lebendtransporten in Tierschutzhochrisikogebieten. Es fehlt ein bundeseinheitliches Verbandsklagerecht, die Identitätsprüfung im Onlinehandel und, und, und. Manches, wie die Videoüberwachung in Schlachthöfen, mag ja sinnvoll erscheinen und gut gemeint sein. Noch besser wäre es allerdings, endlich die menschenverachtenden Akkordlöhne abzuschaffen; denn dann könnte auch sorgfältiger gearbeitet werden, zum Beispiel bei der Betäubung.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BSW)

Wir Linken begrüßen, dass das Amt der Tierschutzbeauftragten nun gesetzlich verankert wird. Aber wieso hören Sie denn eigentlich nicht auf sie? Die Vorschläge für die Novellierung zu ignorieren, ist eine Verschwendung von Know-how und letztlich auch von Steuergeld. Aber mit der Verschwendung von Steuergeld kennen Sie sich ja aus: Cum-ex, Cum-cum und Rheinmetall lassen grüßen.

(Beifall bei der Linken)

Was sagt uns dieser Entwurf? Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz hat offensichtlich keine so hohe Priorität, wie es hier gerade beteuert wurde – und das ist beschämend. Als Die Linke stehen wir für einen ernstgemeinten Tierschutz. Auf die Alibiprojekte, die Sie hier vorlegen, haben wir keine Lust – wie so viele Menschen in diesem Land. Bessern Sie nach!

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BSW)