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Rede von Ina Latendorf am 17.10.2024

von Ina Latendorf,

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung über die hier vorliegende Sammelübersicht auf der Drucksache 20/13267 abgeben.

In der Sammelübersicht enthalten ist eine Petition, die eine Ergänzung des gesetzlichen Katalogs gemeinnütziger Zwecke in § 52 Abgabenordnung fordert. Konkret geht es darum, die Vereinszwecke „Engagement für Grund- und Menschenrechte“, „Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Frieden“ und „Engagement gegen Diskriminierung“ in diesen Katalog mit aufzunehmen. Tatsächlich können diese Zwecke schon jetzt als gemeinnützig anerkannt werden, aber sie stehen nicht in diesem Katalog, und das reicht einfach nicht.

Anders als die Ausschussmehrheit bin ich der Meinung, dass dem Anliegen der Petentin mit dieser Kannregelung nicht Genüge getan wird. Die Petentin weist explizit darauf hin, dass in den vergangenen Jahren mehreren Vereinen der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, weil es eben nur eine Kannbestimmung gibt. Betroffen davon waren etwa Attac

(Beifall des Abg. Jens Teutrine [FDP])

sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist aus meiner Sicht definitiv in den Katalog des § 52 Abgabenordnung aufzunehmen, so wie in der Petition gefordert. Daher stimme ich gegen diese Sammelübersicht und damit gegen die Ablehnung der Petition; denn – aus meiner Sicht – Antifaschismus ist gemeinnützig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)