Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen zu häuslicher Gewalt sind höchst alarmierend und verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwar viele Maßnahmen angekündigt, lässt aber die Betroffenen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf deren Umsetzung warten. Der vorliegende Gesetzentwurf der Union setzt an der falschen Stelle an. Daher werden wir ihn ablehnen.
(Beifall bei der Linken)
Wir Linke fordern seit Jahren, dass endlich effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ergriffen werden. Weder die Große Koalition noch die Ampelkoalition haben es bis heute geschafft, die Istanbul-Konvention entsprechend umzusetzen. Das ist einfach ein Skandal.
(Beifall bei der Linken)
Deutschland ist der Istanbul-Konvention verpflichtet. Obwohl Deutschland schon seit 2018 rechtlich dazu verpflichtet ist, warten wir bis heute vergeblich darauf, dass die ressortübergreifende Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention endlich eingerichtet wird. Das ist ein Skandal und zeigt, dass die Bundesregierung hier keinerlei Prioritäten setzt.
(Beifall bei der Linken)
Trotz des nahezu kontinuierlichen Anstiegs von häuslicher Gewalt betrachtet sich der Bund als nicht zuständig und bleibt weitestgehend tatenlos. So kann aber die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht funktionieren.
Auch der angekündigte Referentenentwurf zur Finanzierung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen lässt auf sich warten. Die Hilfesysteme sind chronisch unterfinanziert und platzen seit Jahrzehnten aus allen Nähten. Derzeit fehlen in Deutschland mehr als 13 000 Plätze in Frauenhäusern, wie aktuell aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervorgeht.
Es ist für Frauen und Kinder katastrophal, wenn sie keine sichere Unterkunft finden und vor der Wahl stehen, zum Täter zurückzukehren oder wohnungslos zu werden. Viele Betroffene können sich den Aufenthalt im Frauenhaus überhaupt nicht leisten; denn mancherorts kostet eine Übernachtung im Frauenhaus bis zu 53 Euro pro Nacht. Der Bund muss endlich Schutz- und Beratungsstrukturen dauerhaft finanzieren und ausbauen, damit Frauen nicht im Stich gelassen werden.
(Beifall bei der Linken)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Union behauptet in ihrem Gesetzentwurf auf Seite fünf, dass man durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel der Istanbul-Konvention nachkommt. Dabei wird die elektronische Fußfessel gar nicht in den 122 Seiten der Istanbul-Konvention erwähnt; vielleicht schauen Sie sich das mal genauer an. Wir haben große Zweifel daran, dass eine elektronische Fußfessel vor Gewalt wirksam schützt. Sollte sich ein Mann mit Fußfessel zum Beispiel dem Wohnort der Frau nähern, würde die Polizei ein Signal erhalten, aber die betroffene Frau nicht.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Doch!)
Diese Maßnahme würde nur etwas bringen, wenn die Polizei die Überwachung zeitgleich auswerten würde und sofort vor Ort eingriffsbereit wäre. Das ist vor allem in Flächenländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, unmöglich.
Der Bund der Kriminalbeamten verweist darauf, dass es besser wäre, Opferberatungsstellungen und die Prävention finanziell zu stärken.
(Beifall bei der Linken)
Frauen brauchen Schutz und entsprechend auch mehr Unterstützung vonseiten des Bundes.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)