Vielen Dank. – Herr Buschmann, Sie haben den Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse erwähnt. Ich möchte Sie fragen, warum Sie, anders als im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Verlängerung nur um drei Jahre und nicht, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, um vier Jahre vorsehen.
Die andere Frage ist, warum Sie denn jetzt auch noch die Anwendung dieser Mietpreisbremse erschweren. Wir wissen doch, dass das Instrument fehlerhaft ist. Sie wollen keine Lücke schließen. Sie wollen keine Ausnahme angehen. Denken Sie wirklich, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf Mieterinnen und Mietern in diesem Land helfen?