1. Pressefreiheit ist für die Demokratie unverzichtbar. Das ist ein Schul-Satz. Der Umkehrschluss heißt: Eingriffe in die Pressefreiheit und Angriffe auf den besonderen Schutz von Journalistinnen und Journalisten sind folglich Eingriffe in die Demokratie. Es gibt sie dennoch. Nicht als Novum, sondern wiederkehrend. Deshalb befassen wir uns hier mit dem Thema.
Aktuell geht es um den Fall „Cicero“. Ein Magazin, dessen Redaktionsräume durchsucht wurden. Außerdem kam es in den Privaträumen zweier Journalisten zu umfangreichen Beschlagnahmen. Angeblich, weil sie sich strafbar gemacht hätten, indem sie aus einer geheimen Akte zitiert hatten. Tatsächlich wollte man das Sicherheitsleck, also den Informanten finden. So weit die Rechtfertigung.
2. Der Fall „Cicero“ hatte mediale Wellen geschlagen. Er ließ bei allen die Glocken läuten, denen die Pressefreiheit wichtig ist. Und er wird auch noch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Rolle spielen. Denn auch hier steht die Frage: Wurden im so genannten Anti-Terror-Kampf Grund- und Bürgerrechte suspendiert? Und wenn Ja, durch wen?
Es geht um Geheimnisverrat. Geheimnisverrat können nur Geheimnisträger begehen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Journalisten sind das nicht, sie sind vielmehr der Offenheit und Öffentlichkeit verpflichtet. Das ist ihr Part. Deshalb will Die LINKE, dass Journalistinnen und Journalisten auch nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können.
3. Aktuell kursieren drei Anträge, alle von der Opposition, also der FDP, der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen. Alle drei sind auf die Stärkung der Pressefreiheit gerichtet und auf den Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen. Dies sage ich auch mit Blick auf die Gelüste des Bundesinnenministers, Kommunikations-Daten zu horten und Computer-Daten online zu beschlagnahmen. DIE LINKE lehnt das ab.
Stattdessen schlägt DIE LINKE zur Stärkung der Pressefreiheit Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Wir wollen damit ausschließen, dass die Veröffentlichung von Informationen durch Journalistinnen und Journalisten gegen diese gewendet und als Beihilfe zum Geheimnisverrat geahndet werden kann. Wir wollen also mehr Rechtsklarheit.
4. Dabei gehen wir einen Schritt weiter, als Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag. Wir wollen alle, die Medien machen, vor dem Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat schützen, und nicht nur jene, die hauptberuflich journalistisch tätig sind. Denn wir meinen: Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist nicht an einen besonderen journalistischen Status gebunden, sondern es gilt generell.
Es gibt einen weiteren Punkt, den wir klarer fassen wollen. Er betrifft die Strafprozessordnung. Die Beschlagnahme in Redaktionsräumen darf nur durch eine Richterin oder ein Richter anordnen. Bei Beschlagnahmen in Privaträumen von Journalisten und Journalisten reicht zumeist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft oder einer von ihr befugten Person.
5. Auch das ist widersinnig. So entsteht Pressefreiheit und Informantenschutz erster und zweiter Ordnung. Wir wollen möglichst keine Razzien und Beschlagnahmen. Und wenn dennoch eine gut begründete Ausnahme greift, dann generell nur auf Anordnung einer Richterin oder eines Richters. Auch darauf zielen unsere Vorschläge.
Abschließend noch eine Bemerkung: Es gibt Vertrauens-Berufe, die einen besonderen Schutz genießen und deshalb privilegiert werden: Ärzte, Anwälte, Geistliche, auch Journalistinnen und Journalisten. Sie besitzen die Privilegien zum Schutz der Bürger und der Demokratie. Wir dürfen schon aus Eigennutz nicht zulassen, dass diese Rechte beschnitten werden.
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Pressefreiheit und Demokratie besser schützen
Archiv Linksfraktion -
Rede
von
Petra Pau,