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Petra Pau: Gesetz für mehr IT-Sicherheit

Archiv Linksfraktion - Rede von Petra Pau,

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über das zweite IT‑Sicherheitsgesetz, also ein Gesetz zur Informationstechnik, um das zu übersetzen, mit seinen vielfältigen Hardware- und Softwareoptionen. Die digitale Entwicklung rast. Das erste IT‑Sicherheitsgesetz hat zwei Jahre auf dem Buckel und galt bei Expertinnen und Experten übrigens eher als Unsicherheitsgesetz. Um das den Bürgerinnen und Bürger zu erklären: Wir reden hier nicht über irgendwelche Spezialthemen. Zum Beispiel die allgemeine Energie- und Wasserversorgung basiert längst auf IT‑Systemen. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger sind von den Dingen, über die wir heute reden, betroffen. Insofern ist ein zweites Gesetz überfällig. Oder anders gesagt: Die Fraktion Die Linke hält es für notwendig.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sagt wiederum nichts darüber aus, ob wir dem Gesetz auch zustimmen. Wir werden es nicht tun; denn die Mängel überdecken das Nötige. Sie haben mit Ihrem Entschließungsantrag übrigens gleich einen Großteil der Mängelliste mitgeliefert, was in diesem zweiten IT‑Sicherheitsgesetz hätte geregelt werden müssen.

Das beginnt damit, dass nicht evaluiert, also geprüft wurde, wie wirksam, aber möglicherweise auch fehlerhaft das erste IT‑Sicherheitsgesetz war. Beim nunmehr zweiten beklagen IT‑Experten, dass sie und ihr Wissen nicht gefragt waren. Das finde ich, freundlich formuliert, politisch fatal. Herr Minister, es fiel überhaupt eine eklatante Strategie- und Ziellosigkeit auf bei dem Entwurf, der uns auf den Tisch gelegt wurde. Insofern: Ja, die Fraktionen haben daran gearbeitet, aber aus meiner Sicht nicht genug.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, soll mit diesem Gesetz weitere Befugnisse erhalten. So weit, so gut. Allerdings muss es Informationen über erkannte Sicherheitslücken mitnichten vollständig öffentlich machen. Das ist intransparent, wenig vertrauenswürdig und übrigens eine Gefahr sowohl für die kritische Infrastruktur als auch für die persönliche IT‑Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin. Schließlich bleibt das BSI dem BMI, dem Bundesinnenministerium, nachgeordnet. Die Linke fordert mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Fazit: Die Linke lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Herr Bundesinnenminister – ich spreche jetzt nicht für meine Fraktion, sondern in meinem anderen Amt –, ich habe Ihr Angebot sehr wohl gehört. Wir als Deutscher Bundestag arbeiten sehr gut mit dem BSI zusammen, und wir sind dankbar für diese Zusammenarbeit, im Interesse sowohl des Parlaments als auch natürlich des Vertrauens und der Transparenz. Aber es bleibt dabei: Wir sind Angehörige unterschiedlicher Verfassungsorgane.

(Beifall bei der LINKEN)