Zum Hauptinhalt springen

Oppositionsrechte müssen gesetzesfest sein

Archiv Linksfraktion - Rede von Petra Sitte,

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler vom vergangenen September hat ja nun einiges durcheinander gewirbelt. Der Union ist der Koalitionsliebling abhanden gekommen. Die FDP ist jetzt so frei, wie es ihr Name verspricht.

Bei den übrigen Koalitionsvarianten musste es dann offenbar eine riesige Zweckgemeinschaft mit den Sozialdemokraten werden.

Die Opposition dagegen muss nun mit weniger Abgeordneten mehr leisten.

Ehrlich gesagt, hab ich mir Steigerung politischer Effizienz eigentlich anders vorgestellt.

Alle gemeinsam stehen wir aber jetzt vor dem Problem, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur ein Recht auf gutes Regieren haben, sondern auch auf gutes Opponieren. Und genau dafür müssen wir noch Voraussetzungen schaffen.

Union und SPD als regierungstragende Fraktionen haben mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit quantitativ beste Voraussetzungen, ihre politischen Projekte durchzusetzen.

Die Oppositionsfraktionen dagegen bringen beste qualitative Voraussetzungen mit, um entsprechend ihres Verfassungsauftrages die Regierung zu kontrollieren und alternative Lösungen vorzuschlagen.

Was uns fehlt, sind die Quantitäten...

Um nun unsere klugen Inhalte wirkungsvoll einbringen zu können, benötigen wir auch umfassend die Rechte einer parlamentarischen Opposition.

Diese Rechte aber sind an sogenannte Quoren gebunden. Wir müssten zur Ausübung der Rechte mal über ein Drittel, mal über ein Viertel der Mitglieder des Bundestages verfügen. Aktuell besteht die Opposition aber nur aus einem Fünftel der Abgeordneten.

Das ist ein verfassungsrechtlich bedenklicher Zustand. Grundbaustein der parlamentarischen Demokratie ist die Opposition.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung, der Opposition sogar eine herausgehobene Stellung zugedacht.

Man spricht auch von Chancengleichheit zwischen Oppositions- und regierungstragenden Fraktionen.

Aktuell kann sich die Opposition aber nicht chancengleich am Willensbildungsprozess des Parlaments beteiligen.

Welche Rechte können wir zur Durchsetzung unserer Inhalte nicht nutzen?

Beispielsweise Einberufung des Bundestages, Einsetzung v. Enquete-Kommissionen u. Untersuchungsausschüssen, Durchsetzung von öffentlichen Anhörungen.

Und schließlich können wir keine Normenkontrollklage erheben. Nur zur Erklärung - bei dieser soll das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob ein Gesetz verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

Grundsätzlich sind wir uns hier in vielem einig. Dies zeigt sowohl der vom Bundestagspräsidenten vorgelegte Lösungsvorschlag als auch der eingebrachte Vorschlag der großen Koalition.

Wie wir aber die Minderheitenrechte so regeln, dass sie verlässlich ausgeübt werden können, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Ein Teil der Oppositionsrechte wird durch die Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Diese betrifft ausschließlich uns selbst, also das Parlament. Eine Änderung der Geschäftsordnung, wie nun doch von der großen Koalition vorgeschlagen, ist daher unkompliziert. Ein anderer Teil der Oppositionsrechte wird aber in verschiedenen Gesetzen geregelt. Davon sind nicht nur die Abgeordneten des Bundestages betroffen, sondern auch Dritte, also andere Institutionen und Menschen.

Deshalb müssen die Minderheitenrechte auch – anders als es die Koalition will – direkt in diesen Gesetzen angepasst werden. Genau genommen ist das eigentlich auch kein Problem: Wir sind doch schließlich selbst Gesetzgebungsorgan!

Nehmen wir allen voran das Untersuchungsausschussgesetz. Darin werden der Opposition unter anderem Rechte auf öffentliche Zeugenbefragungen zugedacht. Aber eben nur, wenn dem ein Viertel der Ausschussmitglieder zustimmt.

Aktuell liegen Anträge zur Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses vor. Und ohne verlässliche Klärung der Oppositionsrechte zu Redezeiten und Zeugenanhörungen droht dieser Ausschuss seiner Kontroll- und Aufklärungsverantwortung nicht gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, um Vorbehalte abzubauen und den Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD die Zustimmung zu erleichtern, haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Kompromiss vorgeschlagen:

Danach können zwei Fraktionen, die die Regierung nicht tragen gemeinsam ihre Minderheitenrechte geltend machen. Die Betonung liegt auf gemeinsam. Wir müssen uns also einigen.

Diese Regelung soll sowohl in der Geschäftsordnung als auch in den Gesetzen nur in dieser Wahlperiode praktiziert werden.

Um uns jedoch nicht widerstandslos der Zwei-Drittel-Mehrheit auszusetzen, schlagen wir zugleich ein Widerspruchsrecht für die Opposition vor. Wir wollen‘s sozusagen "Groko-fest" haben.

Hier ist es, glaube ich, durchaus angebracht, nochmals an die erste Rede des Bundestagspräsidenten zu erinnern. Ich zitiere: "Die Kultur einer parlamentarischen Demokratie kommt weniger darin zum Ausdruck, dass am Ende Mehrheiten entscheiden, sondern darin, dass Minderheiten eigene Rechtsansprüche haben, die weder der Billigung noch der Genehmigung durch die jeweilige Mehrheit unterliegen." In diesen Zusammenhang stellen sie bitte unseren Vorschlag zum Widerspruchsrecht.

Und schließlich will ich auch etwas zur härtesten Nuss - der Normenkontrollklage - etwas sagen.

Laut Grundgesetz wird dafür derzeit ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt.

Nun sagen - wie man es ja nicht so selten unter JuristInnen findet - die einen man müsse das Grundgesetz ändern. Die anderen sagen, nein, es ginge auch über eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Große Koalition will ihrerseits da gar nicht ran.

Ich will den Dissens jetzt gar nicht weiter vertiefen. Wir werden es bei der Beratung im Geschäftsordnungsausschuss abwägen müssen.

Wir als Oppositionsfraktionen haben uns, ebenfalls als Kompromiss, in unserem Gesetzentwurf zunächst den Vorschlag zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu eigen gemacht.

Meine Damen und Herren,

die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht bezeichnen manche Verfassungsjuristen als das Königsrecht der Opposition.

Gelingt es uns nicht, dieses Instrument des Minderheitenschutzes zu schaffen, besteht in dieser Wahlperiode die Gefahr, dass bestimmte Gesetze faktisch der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht entzogen sind.

Warum kommt nun den Oppositionsfraktionen hier eine solch besondere Verantwortung zu - auch wenn das Instrument vergleichsweise selten zur Anwendung gekommen ist?

Weil Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen wohl kaum Interesse haben dürften, ihre gerade mit Überzeugung beschlossenen Gesetze dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Für Landesregierungen, die ebenfalls dazu berechtigt wären, gilt übertragen das Gleiche. An diesen sind ja derzeit stets die Mutterparteien der Bundesregierung, also der großen Koalition beteiligt.

Fazit:

Der Bundestag, seine Fraktionen und die Mutterparteien haben den Willen von Wählerinnen und Wählern so umzusetzen, dass dabei das Grundgesetz in seinem Kern nicht ausgehöhlt wird.

Wir haben das Wirken des Bundestages demokratisch und auf verfassungsrechtlich unbedenklichem Wege zu sichern.

Lassen sie uns also in diesem Sinne die Lösung finden und beschließen.