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Öffentliche Daseinsvorsorge ist Sache von Ländern und Kommune

Archiv Linksfraktion - Rede,

112. Sitzung des Deutschen Bundestages, TOP 25 Öffentlich-Private Partnerschaften

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben immer mehr Kommunen ehemals privatisierte Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge rekommunalisiert, wieder in kommunales Eigentum überführt. Das geschah unabhängig von der politischen Couleur: Bürgermeister, Stadträte und Gemeinderäte von CDU, SPD, Linken und Grünen ‑ von der FDP ist mir nichts bekannt; aber selbst das will ich nicht ausschließen ‑ haben sich im Interesse ihrer Kommunen entschieden, öffentliches Eigentum in öffentliche Verantwortung zurückzunehmen, und damit die Voraussetzungen für die Kommune geschaffen, in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger die Gewährleistung öffentlicher Daseinsvorsorge zu verbessern.

(Beifall bei der LINKEN)

Seit 2007 sind 42 neue Stadtwerke gegründet worden, und 100 Konzessionsverträge für die Netze sind von Stadtwerken übernommen worden. Bei der Abfallentsorgung hat es zwischen 2004 und 2008 im Rahmen von Neuvergaben 49 Rekommunalisierungen gegeben. Bürgerinnen und Bürger wehren sich mit Volksentscheiden gegen Privatisierungspläne oder haben über Volksentscheide Rekommunalisierungen durchgesetzt. In Berlin haben wir vor einiger Zeit den Erfolg eines Volksentscheids erlebt, der unter dem Motto „Wir wollen unser Wasser zurück“ den Protest gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 durch die damalige Große Koalition artikuliert hat. Über 700 000 Berlinerinnen und Berliner haben diesen Volksentscheid unterstützt.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dies zeigt: Immer mehr in den Kommunen Verantwortliche und immer mehr Bürgerinnen und Bürger haben mit der Privatisierungswelle der 90er-Jahre Erfahrungen gemacht. Viele der Versprechungen, die damals gemacht wurden, haben sich nicht erfüllt, und viele Verheißungen, die damals an die Wand gemalt wurden, haben sich nicht realisiert.

Die öffentlich-privaten Partnerschaften haben sich als nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme erwiesen. Die kommunalen Haushalte wurden durch lang laufende Verbindlichkeiten weiter belastet. Effizienzgewinne für die Haushalte sind in der Regel nicht eingetreten; sie bestanden vor allen Dingen aus Steuerersparnissen für Leasinggesellschaften oder andere Betreiber. Die Risiken blieben in der Regel bei der öffentlichen Hand. Deshalb hat übrigens das Abgeordnetenhaus von Berlin vor geraumer Zeit mit einer breiten Mehrheit, die über die Mehrheit der Koalition von SPD und Linken hinausging, beschlossen, keine Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft einzugehen. Der Grundsatz öffentlich-privater Partnerschaften lautet nämlich: public ‑ das heißt die Öffentlichkeit ‑ pays, private profits.

(Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Na ja! Das ist aber nicht passiert!)

Für die Kommunen lohnen sie sich nicht.

(Beifall bei der LINKEN - Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Das ist ja schon Wahlkampf, was Sie jetzt machen! - Gegenruf des Abg. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Das macht er doch immer!)

Die Erfahrungen mit der Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge waren häufig, dass die Preise gestiegen sind, dass insbesondere bei den infrastrukturgebundenen Leistungen Monopolstellungen zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgenutzt wurden, dass teilweise Investitionen und Instandhaltung zurückgefahren worden sind und Arbeitsbedingungen sich verschlechtert haben; auch der Verlust der öffentlichen Steuerung ist selbstverständlich eine der Folgen.

Ich will an dieser Stelle sagen: Es hat sich auch finanziell für die Kommunen nicht ausgezahlt; denn für eine kurzfristige Einnahme ‑ einmalig in einem Haushaltsjahr ‑ wurde eine langfristige, nachhaltige Einnahmequelle aufgegeben. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen.

Ich habe schon die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe angesprochen. Damals ist für 1,7 Milliarden Euro die Hälfte der Anteile an Private veräußert worden. Wenn man ausrechnet, welche Zinsersparnis das bedeutet ‑ 1,7 Milliarden Euro, 4 Prozent Zinsen ‑, kommt man auf circa 70 Millionen Euro. Die Privaten haben eine Rendite von circa 120 Millionen Euro. Das heißt, ich könnte für den Haushalt jährlich diese Zinsersparnis von 70 Millionen Euro sozusagen als öffentliche Einnahme verbuchen, wenn ich die Anteile noch hätte, und gleichzeitig hätte ich ein Tarifsenkungspotenzial zugunsten der Kundinnen und Kunden in Höhe von 50 Millionen Euro. Es hat sich also weder für die Kunden noch für die Kommune gerechnet.

(Ernst Hinsken (CDU/CSU): Weil Sie das falsch angefangen haben!)

Aus derartigen Privatisierungserfahrungen müssen die Lehren gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb hat der Senat von Berlin auch beschlossen, die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren. Wir stehen gegenwärtig in Verhandlungen mit RWE über den Rückkauf der Anteile und in Verhandlungen mit dem zweiten Anteilseigner, Veolia, über einen Neuabschluss der Verträge.

Wir haben eine breite Diskussion über die öffentliche Verfügung über die Energienetze, weil 2014 die Konzessionsverträge auslaufen.

Wir haben in Berlin eine kommunale Wertstofftonne eingeführt, um unseren kommunalen Entsorger zu stärken.

Wir haben noch eine Konsequenz aus den Erfahrungen der Vergangenheit gezogen, nämlich die, dass bei der Übertragung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge an Dritte die Verträge offengelegt werden müssen, dass keine vertraulichen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Wir haben ferner die Voraussetzung dafür geschaffen, dass derartige Verträge auch rückwirkend offengelegt werden können. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer sich daran ein Beispiel nehmen würden, weil das die Transparenz stärkt.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Senator Wolf, ich darf Sie kurz unterbrechen. Der Kollege Mücke von der FDP und der Kollege Ströbele von den Grünen würden Ihnen gerne jeweils eine Zwischenfrage stellen.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Gern.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Bitte schön.

Jan Mücke (FDP):

Herr Senator, wir haben jetzt Ihre Skepsis gegenüber Privatisierungen gehört. Ich vertrete als Liberaler dazu eine andere Auffassung. Es ist bemerkenswert, welche Position Sie einnehmen. Deshalb meine Frage.

Der rot-rote Senat hatte vor einiger Zeit die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft an die Börse gebracht und damit privatisiert. Plant der Senat von Berlin jetzt einen Rückerwerb dieser Anteile, und, wenn ja, wie will er diesen Rückerwerb finanzieren?

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Herr Abgeordneter, Sie sind nicht richtig informiert. Wir haben diese Gesellschaft nicht an die Börse gebracht.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben sie erst verkauft, und jetzt sind sie an der Börse!)

2003 gab es eine Privatisierung ‑ das ist richtig ‑, unter folgenden Bedingungen, nämlich dass damals die vereinigte Opposition von Grünen, CDU und FDP vor dem Verfassungsgericht gegen den Berliner Landeshaushalt geklagt hat und ihn für verfassungswidrig hat erklären lassen.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Berlin ist ganz anders!)

Verbunden war damit die Auflage des Verfassungsgerichts, dass wir nur noch gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben tätigen dürfen und alle möglichen Einnahmen realisieren müssen. Der Senat hat damals jene Entscheidung getroffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten - vor dem Hintergrund des von Ihrer Partei, von den Grünen und von der CDU angeregten Verfassungsgerichtsurteils mit der Auflage, Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten.

(Manfred Grund (CDU/CSU): Eine unglaubliche Frechheit, wie Sie das hier darstellen!)

Ich sage im Nachhinein: Wir hätten an dieser Stelle standhafter sein müssen.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist schade!)

Aber nehmen auch Sie Ihre Mitverantwortung oder die Ihrer Parteifreunde wahr. Niemand hat damals einen Vorschlag zur Finanzierung des Berliner Haushalts machen können. Vor diesem Hintergrund ist jene Entscheidung getroffen worden.

Wir haben mittlerweile eine klare Beschlussfassung ‑ das ist eine Lehre aus diesem Fehler ‑: Es gibt keine Rekommunalisierung kommunalen Wohnungsbestandes,

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist gut so!)

und es gibt keine Privatisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge. Das ist klare Beschlussvereinbarung bei uns, das ist Koalitionsvereinbarung, und das ist auch Beschlusslage im Senat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Jetzt der Herr Kollege Ströbele.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Senator, ich begrüße Sie im Deutschen Bundestag. - Sie haben lobend den Volksentscheid zu den Berliner Wasserbetrieben erwähnt. Meine Frage lautet: Haben der Senat von Berlin und Sie persönlich den Volksentscheid unterstützt, oder hat sich der Volksentscheid gegen den Senat gerichtet, nachdem der Senat von Berlin und der zuständige Senator sich geweigert haben, die Verträge über den Verkauf der Wasserbetriebe von Berlin offenzulegen, und der Senat trotz einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts diese Verträge weiterhin nur sehr unvollständig offengelegt hat und deshalb durch den Volksentscheid dazu gezwungen werden musste, die Verträge vollständig offenzulegen? Sie tun so, als wenn das ein Volksentscheid gewesen wäre, der vom Berliner Senat unterstützt, vielleicht sogar initiiert worden ist. Ich finde es hervorragend, dass Sie das jetzt prüfen; aber wir wollen doch der historischen Wahrheit die Ehre geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Lieber Christian Ströbele, auch ich bin sehr dafür, der historischen Wahrheit die Ehre zu geben, und ich stelle fest, dass, wenn grüne Politiker aus Berlin im Deutschen Bundestag sitzen, sie manchmal die Verästelungen der Berliner Politik nicht wirklich wahrnehmen;

(Lachen des Abg. Johannes Kahrs (SPD))

das stellen wir gegenwärtig auch im Wahlkampf fest.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da wollen wir doch mal gucken, was Herr Wolf in der taz zu dem Thema gesagt hat! ‑ Manfred Grund (CDU/CSU): Die Belehrungen können Sie im Senat machen, aber nicht hier!)

‑ Ich spreche gerade mit dem Kollegen Ströbele, der mir eine Frage gestellt hat, die ich, wie sich das gehört, anständig beantworten will.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann geben Sie sich mal Mühe!)

Herr Ströbele, das Abgeordnetenhaus von Berlin hat eine Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen und damit der der Intention des Volksbegehrens Rechnung getragen; denn auf der Grundlage dieses vom Parlament - übrigens mit aktiver Mitwirkung der Fraktion der Grünen - beschlossenen Gesetzes können die Verträge veröffentlicht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war aber nicht die Frage! ‑ Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gutes Gesetz!)

‑ Das ist ein gutes Gesetz, genau. Die Offenlegung ist erfolgt, und zwar vor dem Volksentscheid. Der Senat bzw. das Abgeordnetenhaus hat alles getan, um der Intention des Volksbegehrens Genüge zu tun.

Ich kann mich erinnern ‑ um auch das einmal zu sagen, Kollege Ströbele ‑:

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie endlich die Frage beantworten?)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hatte auch ‑ ‑

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ging doch darum, was Sie und der Senat dazu gemeint haben!)

‑ Ja, aber das habe ich doch gerade gesagt.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war eine ganz einfache Frage! Da kann man doch kurz drauf antworten!)

‑ Ja. Ganz einfache Frage.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht doch um Ihre Meinung und die des Senats!)

Das Abgeordnetenhaus hat die Verträge auf der Grundlage einer Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes offengelegt, und zwar vor dem Volksentscheid.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht vollständig! Das wissen Sie doch!)

Das ist die Wahrheit, wenn Sie eine ganz kurze Antwort wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt fahre ich in meinen Ausführungen fort.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie mal die Frage beantworten? Beantworten Sie doch mal die Frage! ‑ Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Hat er doch beantwortet!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Die Frage ist so beantwortet, wie er sie beantworten wollte. Der Herr Senator kann jetzt mit seiner Rede fortfahren. ‑ Bitte schön, Herr Senator.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage ist nicht beantwortet! Das ist doch albern!)

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Ich würde einfach bitten, die Frage, von der Sie meinen, dass sie noch nicht beantwortet ist, jetzt noch einmal zu wiederholen. Ich beantworte sie dann gern, falls mir doch die Fragestellung entgangen sein sollte.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich gebe Ihnen nicht noch drei Minuten mehr Zeit! Hören Sie doch einfach zu!)

‑ Okay. Dann wird die Frage nicht gestellt, und deshalb kann ich sie auch nicht beantworten. Ich fahre jetzt fort.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Manfred Grund (CDU/CSU): Die Partei hat immer recht!)

Bei dem Antrag der Fraktion Die Linke geht es darum, die Rahmenbedingungen für Rekommunalisierung zu verbessern und Rahmenbedingungen, die in der Vergangenheit geschaffen wurden, um Privatisierung zu befördern, abzuschaffen bzw. zurückzudrängen. Dazu dient der Vorschlag, das ÖPP-Beschleunigungsgesetz, mit dem Privatisierungen befördert werden sollen, aufzuheben und stattdessen gesetzliche Regelungen zu treffen, mit denen Rekommunalisierung, die Rückführung von privatisierten Unternehmen in öffentliches Eigentum, befördert werden kann. Das heißt auch, dass die ÖPP Deutschland AG aufgelöst wird und es eine Anlaufstelle für die Kommunen gibt, um sie bei ihren Rekommunalisierungsbestrebungen zu unterstützen. Dazu gehört, dass das Förderprogramm der KfW Bankengruppe „Kommunal investieren“ umgewidmet werden muss. Statt mit diesem Programm Privatisierungsprojekte zu unterstützen, soll damit in Zukunft eine kosten- und zinsgünstige Finanzierung von Rekommunalisierungsprojekten bereitgestellt werden.

(Abg. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage mehr zu.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Keine Zwischenfrage.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Ich habe ausführlich geantwortet und führe meine Rede jetzt im Zusammenhang zu Ende.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Sagen Sie doch einmal etwas zu den Stadtwerken! ‑ Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerade haben Sie dazu aufgefordert, eine Frage zu stellen! Jetzt lassen Sie sie nicht mehr zu! Die Linke weiß einfach nicht, was sie will! ‑ Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Wir haben im Antrag deutlich gemacht, was wir wollen!)

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss klargestellt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen vergaberechtsfrei ist; denn für die Kommunen ‑ gerade für die kleinen ‑ ist es wichtig, dass sie hier untereinander kooperieren können. Das ist übrigens auch eine Forderung, die der deutsche Bundesrat gestellt hat, und ich finde, der Deutsche Bundestag täte gut daran, das zu unterstützen.

Gerade in der gegenwärtigen Diskussion um die Energiewende hat das Thema Energienetze eine besondere Bedeutung. Die Energiewende wird nur möglich sein, wenn wir die Energienetze, und zwar nicht nur die Übertagungsnetze, sondern auch die Verteilnetze, dafür ertüchtigen, dass sie regenerative Energien, die von ihrer Natur her dezentral und fluktuierend sind, aufnehmen können, und wenn wir die Energienetze kommunal zu einem virtuellen Kraftwerk miteinander verbinden.

Dafür sind Investitionen in diese Netze notwendig. Um diese Investitionen steuern zu können, müssen die Kommunen Einfluss auf die Netze nehmen können. Dieser öffentliche Einfluss ist eine Voraussetzung für die Energiewende; denn diese wird nicht dadurch herbeigeführt werden, dass man die vier großen Oligopolisten große Offshoreanlagen bauen lässt und damit die Zentralisierung der Energieversorgung weiter zementiert; vielmehr muss die Energieversorgung kommunalisiert, dezentralisiert und damit auch regenerativ gestaltet werden.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Wollen Sie auch enteignen?)

Schauen Sie sich an, welche Auseinandersetzungen in den Kommunen gegenwärtig geführt werden. Dabei geht es auch um die Höhe des Rückkaufswerts in dem Fall, dass man die Konzession nicht verlängern, sondern die Netze selbst übernehmen will.

(Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Irgendwie versteht er uns nicht!)

Hier sage ich ganz klar: Im Sinne einer Rekommunalisierung muss geregelt werden, dass nicht der Sachzeitwert oder der Ertragswert, sondern der kalkulatorische Restbuchwert entscheidend ist. Durch die Rekommunalisierung müssen die alten Netzbetreiber nicht auch noch zusätzlich verdienen. Deshalb fordern wir hier eine solche klare Regelung.

(Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Also doch Enteignung!)

Hieran schließen wir die Forderung an, dass es eine klare Verpflichtung zur Offenlegung aller Daten gibt, die für die Netzübernahme notwendig sind. Dies muss vier Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages erfolgen, weil hier gegenwärtig langwierige Prozesse und juristische Auseinandersetzungen notwendig sind. Auch hier bedarf es also einer Klarstellung.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes kommt es darauf an, dass es keinen Vorrang für kommerzielle Betreiber gibt, sondern dass im Gegenteil den Möglichkeiten, die EU-rechtlich gegeben sind ‑ Tariftreue, soziale und ökologische Standards bei der Vergabe ‑, ein großes Gewicht eingeräumt wird.

(Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Sie können doch die Inhouse-Regelung anwenden!)

Ich muss zum Schluss kommen.

(Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Schade!)

Ich glaube, dass wir bei derartigen positiven Rahmenbedingungen für die Rekommunalisierung einen Zugewinn an Demokratie in den Kommunen erzielen können, weil die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die ja ganz entscheidend für die Lebensbedingungen und das Funktionieren einer Kommune sind, wieder der politischen und demokratischen Kontrolle unterworfen werden können. Daneben können wir bessere und notwendige Voraussetzungen für eine wirkliche Energiewende schaffen und dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Kommunen erhalten bleiben; denn rekommunalisierte Unternehmen stärken ‑ das zeigt die Erfahrung ‑ durch ihre Auftragsvergabe gerade die örtliche, lokale Ökonomie. Wir können auch eine gute kommunale Infrastruktur entwickeln.

Deshalb glaube ich, dass es richtig und wichtig ist, den Kommunen den Weg zur Rekommunalisierung zu erleichtern und damit die Voraussetzungen für bessere Lebensbedingungen in den Kommunen und für bessere öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN – Manfred Grund (CDU/CSU): So viel Dialektik! Ein großer Dialektiker, der Herr Wolf!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort der Kollegin Lisa Paus von Bündnis 90/Die Grünen.

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

…..

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Senator, ich bitte Sie, vom Platz aus zu antworten.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Frau Paus, erstens hat der Senat, um das noch einmal zu sagen, ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, durch das die Offenlegung der Verträge möglich wurde. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind die Verträge veröffentlicht worden.

(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt nicht! ‑ Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht vollständig!)

- Vollständig.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!)

Zweitens kann ich mich gut erinnern, dass die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus die Bedenken, ob der Gesetzentwurf, der zum Volksentscheid zur Abstimmung stand, in den einzelnen Formulierungen verfassungsmäßig ist, geteilt hat. Ich kann mich gut erinnern, dass der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen vor der Volksabstimmung gefragt hat, wie wir ein verfassungswidriges Gesetz verhindern können. Auch das gehört zur Wahrheit.

Jetzt können Sie nicht so tun, als ob die Fraktion der Grünen oder die grüne Partei dieses Volksbegehren unterstützt hätte. Nein, wir haben die Intention der Offenlegung der Verträge unterstützt, und wir haben die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Auf dieser Grundlage sind die Verträge veröffentlicht worden.

Setzen Sie ein solches Informationsfreiheitsgesetz dort um, wo Sie als Grüne in der Landesregierung sind! Dann wären wir in der Bundesrepublik Deutschland weiter.

(Beifall bei der LINKEN – Manfred Grund (CDU/CSU): Bitte keine Drohungen!)

Drittens. Ja, Frau Paus, unter unserer Ägide ist auch die Königliche Porzellan-Manufaktur privatisiert worden. Das stimmt, aber sie gehört nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Ich bin nicht der Auffassung, dass die Produktion von Tellern und Tassen eine öffentliche Aufgabe ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber Wasser, Elektrizität und alle anderen Bereiche der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand.

Vierter Punkt, Teilprivatisierung. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Große Koalition 1999 einen Vertrag geschlossen hat, in dem das Land zu einem Ausgleich aller wirtschaftlichen Nachteile, die aus dem damaligen Verfassungsgerichtsurteil erwachsen könnten, verpflichtet wurde. Wir waren damals ‑ genauso wie heute ‑ an diesen Vertrag rechtskräftig gebunden. Daran hätten auch die Grünen nichts ändern können. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Gesetzesänderung vornehmen müssen, um das Teilprivatisierungsgesetz an das Verfassungsgerichtsurteil anzupassen. Aber wir haben in keinem Punkt mit unserer Kritik nachgelassen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach auch die Wasserversorgung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegt, haben wir nun das Bundeskartellamt eingeschaltet.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Wolf, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Ich komme sofort zum Ende. ‑ Heute sind wir zumindest in der Lage, eine Rekommunalisierung in Erwägung zu ziehen; denn es gibt politischen Druck auf die Privaten. Es ist klar, dass Privatisierungen in Berlin nicht mehr akzeptiert werden und nicht gewollt sind. 2003 war die Situation anders. Damals gab es rechtskräftige Verträge, die wir erfüllen mussten.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Diese Verträge müssen wir noch heute erfüllen.

(Beifall bei der LINKEN)