Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Modernisierung, Beschleunigung, Digitalisierung – mit diesen Schlagworten kündigt die Bundesregierung die Normierung des Raumordnungsgesetzes an. Ihr Ziel ist es, Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Das klingt ja erst mal ganz gut. Natürlich gibt es viele Gründe, beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen; da sind wir uns weitestgehend einig. Deutschland hängt aktuell im internationalen Vergleich immerhin deutlich hinterher. Es ist daher unumgänglich, sich die entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Überprüfung vorzunehmen. Es ist nun die Rede davon, die Planungsprozesse zu modernisieren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Sie beabsichtigen eine weitere Digitalisierung bei den Beteiligungsverfahren, um mehr Geschwindigkeit zu erzeugen. Dank dieser Bausteine soll Ihr gesamter Planungsprozess in nur sechs Monaten abgeschlossen sein.
So weit, so groß sind die Fragezeichen. Wir haben bereits an den Stellungnahmen vieler Verbände sowie von Expertinnen und Experten zum Referentenentwurf sehen können, dass die Skepsis relativ groß ist, nämlich bei denen, die in der Praxis mit Planungs- und Genehmigungsverfahren zu tun haben oder Interessen der Gesellschaft bzw. der Natur vertreten. Das betrifft etwa die Frage, ob unter der Losung „Digitalisierung“ die Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung eingeschränkt werden. Analoge Formen bleiben unverzichtbar und müssen aus unserer Sicht erhalten bleiben, und zwar ohne Einschränkung.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu reduzieren und weiter einzuschränken, sehen wir kritisch. Aus unserer Erfahrung erreicht man eine Verfahrensbeschleunigung, wenn die Beteiligung von Anfang an transparent und nachvollziehbar ist.
(Daniel Föst [FDP]: Deswegen digitalisieren! – Weiterer Zuruf von der FDP)
Denn auch so vermeidet man Widerspruchsverfahren. Das betrifft ebenso die Frage, ob der Entwurf unter dem Strich nicht zu unzureichenden Prüfungen führt, was die Gefahr fehlerhafter Planungen und daraus resultierender Verzögerungen erhöht, was wiederum im Ergebnis keine Beschleunigung wäre.
Teil der Gesetzesnovelle soll auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz sein. Hier warnen Expertinnen und Experten, statt schneller könnte der für den Klimaschutz dringend nötige Ausbau aufgrund der Neuregelung langsamer werden. Und wenn aufgrund des Wegfalls der Prüfung von Artenschutz und Umweltverträglichkeit der Schutz der Natur geschwächt wird, reißen Sie hinten ein, was Sie eigentlich vorn aufbauen wollen.
Wie gesagt, wir haben nichts gegen Modernisierung, Beschleunigung oder Digitalisierung; aber das muss natürlich dann auch zu den richtigen Ergebnissen führen. Das kann man in Ihrem Entwurf noch nicht in Gänze erkennen. Aber ich bin mir sicher, dass die Beratung zum Raumordnungsgesetz im Ausschuss tatsächlich sehr spannend wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)