Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Innenpolitikerin spreche ich nicht das erste Mal zur Videoüberwachung. Wir sollten es sachlich tun. Es geht hier nicht um den Einsatz der Technik zur Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten. Es geht darum, Videoüberwachung tatsächlich flächendeckend einzuführen und auch zu nutzen.
Der grauenhafte Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hat der Frage nach öffentlicher Sicherheit traurige Aktualität verliehen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist jedoch die falsche Antwort auf diese Frage. Er bedeutet ein Mehr an Überwachung, aber nicht ein Mehr an Sicherheit. Die Fraktion Die Linke wird daher den Gesetzentwurf ablehnen, weil er nichts besser, aber einiges schlechter machen wird.
Was wird er nicht besser machen? Die Ausweitung der Überwachung öffentlicher Räume taugt nicht einmal als Placebo; denn anders als ein Placebo hilft Überwachung selbst dann nicht, wenn man daran glaubt. Schauen wir auf die beiden zentralen Versprechen, mit denen dieser Eingriff in Datenschutz und Bürgerrechte gerechtfertigt werden soll.
Zum einen wird gesagt, Videoüberwachung erhöhe die Sicherheit der Bevölkerung. Das ist nachweislich falsch. Die flächendeckende Videoüberwachung in Großbritannien, wo ein Passant etwa 300-mal am Tag von Kameras erfasst wird, verhinderte nicht die Anschläge in London. Ein Rückgang der Kriminalität, insbesondere der Gewaltkriminalität, ist im Land der 4,5 Millionen Kameras nicht feststellbar, und die abschreckende Wirkung nimmt ab. Dies räumen inzwischen auch die Behörden in Großbritannien ein. Der Leiter von Scotland Yards Videoüberwachungsabteilung bilanzierte 2010 zur Kameraüberwachung, sie sei ein – Zitat – „völliges Fiasko“. Dies gilt für die Strafverfolgung wie für die Prävention. Das in dem Gesetzentwurf formulierte Versprechen – Zitat –, „die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen“, wird also nicht eingelöst.
Das andere Versprechen lautet, dass die Ermittlungen effektiver werden. Ist die Linke eigentlich die Einzige, die sich an Amris hämische Geste nach der Tat erinnert, deren Erfassung durch eine Kamera am Bahnhof Zoo exakt gar nichts zur Ergreifung beitrug? Sind wir die Einzigen, die sich daran erinnern, dass die Aufnahmen der NSU-Terroristen von Kameras in Köln vor dem Nagelbombenanschlag eben nichts zur Effizienz der Ermittlungen beitrugen?
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie kommen Sie darauf?)
Auch dieses Versprechen ist leer.
Das Gesetz wird also nichts besser machen. Doch was macht das Gesetz schlimmer? Videoüberwachung ist ein intensiver Eingriff. Sie beeinträchtigt alle, die den betroffenen Raum betreten. Sie dient dazu, belastende hoheitliche Maßnahmen vorzubereiten und das Verhalten der den Raum nutzenden Personen zu lenken.
Herr Wendt, bitte.
Frau Kollegin, vielen Dank für die Möglichkeit zur Zwischenfrage. – Sie sagten, dass die Videoüberwachung von Herrn Amri – er hat hämisch in die Kamera gegrinst – zu keinem Erfolg geführt hat. Hätte sie Ihrer Meinung nach aber zu einem Erfolg geführt, wenn wir eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennung gehabt hätten und ein Foto von Herrn Amri in der Datenbank hinterlegt worden wäre? Dann hätte in dem Moment, in dem Herr Amri hämisch in die Kamera lachte, im Lagezentrum der Polizei ein Alarm losgehen können: Herr Amri hat eben in diese Kamera gelacht. – Das hätte doch zu einem Erfolg geführt, oder?
Wir reden doch hier über die Nutzung von Aufnahmen durch Private. Sie wollen doch jetzt nicht ernsthaft der Überlegung das Wort reden, in Zukunft Kameras in Supermärkten technisch so zu konfigurieren, dass dort auch ein Gesichtserkennungsprogramm läuft. Haben Sie eine Vorstellung davon, welchen Missbrauch Sie damit ermöglichen würden? Wenn das möglich wäre, gäben wir ein komplettes Bewegungsbild an Dritte.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ihm fehlt jede Vorstellung davon!)
Herr Wendt, ich glaube, das ist ein vollkommen falscher Vorschlag und ein verfehlter Einwand.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich möchte zurückkommen auf das Zitat des Bundesverfassungsgerichts, das ich vorhin verlesen habe. Darin wird ganz klar ausgedrückt, wie intensiv der Eingriff ist und dass maßgebliche Verhaltungsänderungen mit einer Videoüberwachung einhergehen.
Ich möchte darauf verweisen, dass in dem Gesetzentwurf eine einheitliche und klare Normierung von Löschungsfristen nicht vorgesehen ist. Auch das muss man meiner Meinung nach als Kritikpunkt erwähnen.
Um es noch einmal zusammenzufassen und im Klartext darzulegen: Wer beobachtet wird, ändert sein Verhalten. Jeder von uns kennt das: Wenn die Kamera hier angeht, laufen, sitzen und reden wir anders, als wenn wir unbeobachtet sind. Videoaufzeichnungen können in vielfältiger Weise missbraucht werden, nicht nur von Privaten und Firmen. Auch der Staat hat kein Recht, immer zu wissen, wo wir sind und was wir genau tun. Schon jetzt ist klar, dass die Benachrichtigungspflichten, die sich aus den Maßnahmen gegenüber den Betroffenen ergeben, nicht erfüllt werden können.
Nein, das Gesetz wird nichts besser machen, und deshalb können wir ihm nicht zustimmen. Wir sehen es als eine Maßnahme, die gesellschaftlicher Verunsicherung begegnen soll, die wesentlich auch Ergebnis unsozialer Politik ist. Doch anders als in der Mathematik ergeben Minus und Minus hier kein Plus. Wir werden deshalb weiterhin für eine Politik streiten, die öffentliche und soziale Sicherheit als Einheit begreift.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)