Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Linke bleiben dabei: Öffentliche Sicherheit bedeutet weniger Waffen und strikte Regeln. Die vorgelegten Anträge fordern einen kritischen Blick auf das Waffenrecht und dessen Durchsetzung. Da gehen wir mit. Aber wir sagen auch: Wir sehen das Problem weniger in fehlenden Normen als vielmehr in einem inkonsequenten Vollzug des geltenden Waffenrechts.
Um es noch mal deutlicher zu sagen: Weder der am Mord von Walter Lübcke beteiligte Neonazi Markus Hartmann noch der Attentäter von Hanau hätten jemals eine waffenrechtliche Erlaubnis haben dürfen.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)
Denn § 5 – Zuverlässigkeit – und § 6 – Persönliche Eignung – des Waffengesetzes sagen deutlich: Personen, bei denen berechtigte Annahmen bestehen, dass sie Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, bekommen keine Erlaubnis. Also, um wen geht es in den beiden Fällen? Ein verurteilter Neonazi und ein von Rassismus und Antisemitismus Getriebener mit Wahn- und Vernichtungsvorstellungen hätten niemals legal Waffen besitzen dürfen.
(Beifall bei der LINKEN)
Jetzt fragen vielleicht einige: Woher hätten das die Ämter wissen können? Ich sage: Das ist ganz einfach; beide Täter waren den Behörden bekannt und agierten öffentlich. Deswegen bin ich überzeugt: Wir müssen einen anderen Blick auf die Problematik werfen. Auffälliges Verhalten macht sich meiner Meinung nach auch im Vereinsleben deutlich. Wer ist eigentlich aus sportlichen Gründen dort und wer eben nicht? Wenn jemand zum Schießen mit Sturmgewehren nach Tschechien oder in die Slowakei fährt, wenn jemand dynamisches Schießen übt, wenn jemand einen Schalldämpfer beschafft, dann müssen doch die Alarmglocken läuten.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Marc Henrichmann [CDU/CSU])
Hier müssen die Ämter mit den Vereinen und umgekehrt die Vereine mit den Ämtern viel besser kooperieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Das beste Gesetz nützt nichts – damit will ich ein weiteres Problem ansprechen –, wenn Vereine oder Institutionen wie zum Beispiel der Reservistenverband Personen das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, bescheinigen, die offensiv gegen Minderheiten oder die Demokratie hetzen. Auch hier, bei der Bedürfniserteilung, muss sich etwas ändern.
Dazu kommt noch ein weiteres Problem: Auch in den Waffenbehörden sitzen Mitarbeiter, die rechte Akteure schützen. Ich nenne die Stichworte „Nordkreuz“ und „Gruppe S.“ – der Mitarbeiter der Waffenbehörde in Ludwigslust und der Mitarbeiter der Polizei in Hamm –; Sie wissen, auf was ich abstelle.
Nicht zuletzt hoffe ich, dass die Verbände mehr Verantwortung übernehmen. Ich will ein positives Beispiel nennen: So eine Initiative wie die der Hotels und der Gaststätten – sie haben die Nazis vor die Tür gesetzt –, so eine Initiative brauchen wir auch von den Jagdverbänden und den Schützenvereinen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir brauchen gute Gesetze, richtig. Aber wir brauchen noch viel mehr Menschen, die sich in ihrem Alltag dort gerademachen, wo es nötig ist. Und diese Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)