68. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 28. Oktober 2010
Tagesordnungspunkt 16
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen (Drs. 17/2212)
- Rede zu Protokoll -
Sehr geehrter Herr Präsident,
geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Fraktion DIE LINKE fordert mit dem vorliegenden Antrag den endgültigen Verzicht auf die transatlantischen und die geplanten europäischen Flugpassagierdaten-Abkommen.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 arbeiten europäische und US-amerikanische Sicherheitsbehörden intensiv an der Vernetzung und dem Austausch einer Vielzahl personenbezogener und hoch sensibler Daten, so auch an dem Austausch von Flugpassagierdaten. Zu diesem Zwecke wurden eine Vielzahl von bilateralen Verträgen abgeschlossen. Doch erst mit dem Abkommen aus dem Jahre 2007 konnte den vom Europäischen Gerichtshof angemahnten (Rechts-)Bedingungen entsprochen werden. Alle Vorgängerabkommen konnten einer gerichtlichen Prüfung aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht standhalten.
Doch auch dieses und noch immer aktuelle Abkommen ist aus Sicht meiner Fraktion, ja aus der Sicht von kritischen Juristinnen und Juristen, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern hochgradig problematisch. Argumente die dies untermauern und allesamt im Abkommen selbst zu finden sind, wurden in zahlreichen Debatten im Bundestag in der letzten Legislaturperiode öffentlich gemacht. Deshalb nur einige Stichworte hierzu: Hohe Speicherfristen von bis zu 15 Jahren, die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten eines jeden Fluggastes – u.a. Kreditkarteninformationen, Sachbearbeiterinformationen, Informationen zu Reiserouten und ein unzureichendes Klage-, Einsichts- und Datenschutzniveau für EU-Bürger in den USA müssen rechtsstaatliche Bedenken hervorrufen.
DIE LINKE hat aus zwei Gründen die Debatte aus der vergangenen Legislaturperiode nun erneut aufgegriffen. Zum einen konnten und können weder EU-Kommission und Bundesregierung eine aussagekräftige Evaluation des Abkommens vorweisen, die den Nutzen dieses Instrumentes des Datenaustausches im sogenannten „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ belegen. Es liegen keine belastbaren Zahlen oder Informationen vor, die eine signifikante Erhöhung der Sicherheit für Flugreisende, die USA und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Vergleich zu der Zeit ohne Fluggastdatenabkommen beschreiben könnten.
Zum Zweiten ist eine neue politische Situation durch die Entscheidung des Europäischen Parlamentes im Mai diesen Jahres auch für den Deutschen Bundestag entstanden. Im Mai lehnten es die Europaparlamentarier ab, dem seit 2007 gültigen EU-USA-Abkommen nachträglich ihren Segen zu geben. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass auch das Europäische Parlament dem Abkommen seine Zustimmung ex-post geben muss. Auch die beiden anderen Datenabkommen mit Australien und Kanada konnten das EP bislang nicht passieren. Vielmehr forderte das Parlament die EU-Kommission auf, bis spätestens Juli 2010 einen kohärenten Ansatz in Bezug auf die Nutzung von Fluggastdatensätzen vorzulegen. Dem ist die Kommission leider erst am 21. September nachgekommen. Das EU-Parlament drängt zudem auf Neuverhandlungen mit den drei Staaten, wobei das Hauptaugenmerk neben der Gewährung eines hohen Datenschutzes vor allem auf der Aushandlung eines gemeinsamen und vergleichbaren Abkommens liegt.
Zukünftig sollen nicht bilaterale Verträge geschlossen werden, sondern ein gemeinsamer mit allen Staaten, denen nach dem Abschluss eines solchen Abkommens ist. Bereits jetzt haben weitere Staaten, wie Südkorea und Indien Interesse daran angemeldet.
DIE LINKE begrüßt ausdrücklich, dass das Europäische Parlament dem Missbrauchsversuch der EU-Kommission vorerst widerstand, zu einem einfachen Abnick-Parlament zu werden, zu einem Sachverhalt, den das EP selbst nicht mit- und ausgestalten konnte. Gleichzeitig sind wir aber der Meinung – und dies haben die Verhandlungen 2007 mit den USA gezeigt – dass es nach derzeitiger Lage nicht möglich ist, ein an Bürger- und Freiheitsrechten orientiertes Abkommen im Ergebnis neuer Verhandlungen zu erhalten. Die Erfahrungen mit dem existierenden Abkommen haben gezeigt, dass ein ausreichendes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten nicht erkennbar ist. So ist es nur sehr schwer möglich, die verbrieften Auskunftsrechte über gespeicherte personenbezogene Daten in Washington in Anspruch zu nehmen.
Zum anderen handelt es sich bei dem aktuellen und wohl auch bei dem nun neu auszuhandelnden Abkommen um eine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat. Dies sagt die Kommission im Übrigen in ihren Mitteilungen selbst. Das ist aus deutscher Sicht nicht zu akzeptieren. Ich möchte an dieser Stelle an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erinnern. Dort heißt es, „dass durch die vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der EU erheblich enger wird“. Auch vor diesem Hintergrund sollte sich der Bundestag der Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem endgültigen Verzicht auf den transatlantischen Datenaustausch von Flugpassagierdaten anschließen. Gleiches gilt analog für den Aufbau eines europäischen Fluggastdatenaustauschsystems.
Es wird Zeit, Datengroßprojekte, die unter dem Vorwand des vermeintlichen Schutzes der Zivilbevölkerung und kritischer Infrastruktur aufgesetzt wurden, in ihrem Kern aber Bürgerrechte abbauen und den Datenschutz schleifen, zurückzudrehen und für die Zukunft zu unterlassen. Sowohl in Deutschland, als auch in der Europäischen Union.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.