Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland Rede zu Protokoll
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Staatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland erneuert.
Es geht um die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens in Deutschland. Dem stimmt DIE LINKE selbstverständlich zu.
Die damit verbundene Unterstützung gilt der gesamten Breite jüdischen Lebens, also nicht nur den Einrichtungen unter dem Dach des Zentralrats der Juden.
Die Förderung jüdischer Vielfalt schließt unabhängig von diesem Staatsvertrag natürlich den kontinuierlichen Kampf gegen jedweden Antisemitismus ein.
So, wie es der Bundestag am 4. 11. 2008 fraktionsübergreifend beschlossen hat: „Antisemitismus bekämpfen, jüdisches Leben fördern“.
Ein Punkt aus dem damaligen Beschluss liegt seit Ende 2011 vor: ein erster Expertenbericht über Antisemitismus in Deutschland.
Ich gehe davon aus, dass wir ihn und die enthaltenen Anregungen demnächst im Plenum sachlich und ohne parteipolitische Kalküle diskutieren werden.
Sechs weitere Aufgaben, die der Bundestag damals der Bundesregierung gestellt hatte, harren noch eines Berichtes. Wir erwarten ihn demnächst.
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