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Kurzintervention zur Rede: Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen

Archiv Linksfraktion - Rede von Ralph Lenkert,

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

- Herr Kollege Müller, zum Unfallgeschehen können Sie gar keine Aussagen machen. Wir haben die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, ob der Bundesregierung bekannt ist, wie viele Todesfälle und welche Todesarten jedes Jahr durch Pkw-Unfälle zu verzeichnen sind. Die Antwort war: Das wird nicht erfasst. - Es gibt nur zwei Musterkreise, in denen man Analysen durchführt. Im Rest der Bundesrepublik gibt es keine Erfassung der Ursache von Todesfällen bei Verkehrsunfällen. Vermerkt wird nur als Todesfall „Verkehrsunfall“ - mehr nicht. Es wird nicht ermittelt, ob es eine Einquetschung ist. Es wird auch nicht ermittelt, ob es sich um Rauchgase handelt. Diese Zahlen sind also nicht bekannt. Deswegen kann man heute auch keine Aussage darüber treffen, ob es Auswirkungen haben wird. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt. Normalerweise haben wir in der EU das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgeprinzip bedeutet: Wenn die Besorgnis besteht, dass etwas gefährlich ist, wird es nicht eingesetzt. Bei Versuchen der Firma DuPont, eines Chemiekonzerns aus den USA, mit Carbonyldifluorid sind die getesteten Lebewesen in kürzester Zeit gestorben. Hochrechnungen auf den Menschen ergeben, dass dieser Stoff mit einer Konzentration von 1 ppm, in 10 Minuten eingeatmet, tödlich wirkt. Versuche von Honeywell ergaben, dass Carbonyldifluorid im Fahrzeuginnern mit einer Konzentration von 13 ppm entsteht. Dies ist das Dreizehnfache der für Menschen tödlich wirkenden Konzentration. Daher können Sie nicht sagen, dass keine Gefährdungspotenziale bestehen.

Wenn trotz aller Hinweise aus der Wissenschaft, beispielsweise von der Technischen Universität München, und vom Umweltbundesamt sowie der Hinweise, die sich aus den Versuchsreihen der Firma Daimler ergeben, keine Schlussfolgerungen in der Politik gezogen werden und man sich vielmehr auf den Standpunkt „Wir haben das einmal beschlossen“ zurückzieht, dann bleibt den Bürgerinnen und Bürgern nur noch eine Möglichkeit: dass dieses Mittel per Gerichtsbeschluss über Schadensersatzklagen von Anwaltskanzleien gegen die Hersteller gestoppt wird. Auch deswegen bringen wir diesen Antrag ein.

Im Übrigen, Herr Müller, ich habe eingehend mit der Firma Daimler über die Ergebnisse ihrer CO2-Klimaanlagen gesprochen. Sie brauchen weniger Energie als die herkömmlichen Anlagen, kühlen die Pkws schneller herunter, und außerdem sind sie hervorragend für Elektromobile geeignet, weil sie auch als Heizung eingesetzt werden können und man deswegen kein Zusatzaggregat braucht.

Vielen Dank.