Erklärung nach § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages
Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt sehr viele Gründe, warum ich gegen die vorliegende Beschlussempfehlung stimme. Ich will nur wenige nennen. Ich stimme dagegen, weil der vorliegende Kompromiss von Schwarz-Gelb und SPD das bürgerschaftlichen Engagement und damit auch die Motivation zu ehrenamtlicher Arbeit in Vereinen und Verbänden das Wasser abgräbt.
Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil ein soziokulturelles Existenzminimum einerseits ein menschenwürdiges Leben garantieren und andererseits die ökonomischen Grundlage für ein bürgerschaftliches Engagement ermöglichen muss.
Ich stimme gegen diesen Kompromiss von CDU/CSU, FDP und SPD, weil er weder die vom Bundesverfassungsgericht geforderte menschenwürdige Teilhabe ermöglicht noch eine demokratienotwendige Teilnahme und Beteiligung in Vereinen und Verbänden fördert. Im Gegenteil!
Ich stimme dagegen, weil mit der teilweisen Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf Hartz IV das bürgerschaftliche Engagement von Hartz-IV-Betroffenen unter Strafe gestellt wird, statt es zu fördern. Und ich stimme dagegen, weil ehrenamtliches Engagement keine Frage des Geldbeutels sein darf!
Ich stimme auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit gegen diese Beschlussempfehlung.
Ich stimme dagegen, obwohl es richtig ist, die Kommunen endlich von den Kosten der Altersarmut zu entlasten, die systematisch durch eine Verarmungspolitik mit rentenpolitischen Mitteln von Ihnen in die Höhe getrieben werden. Ich stimme dagegen, weil stattdessen letztendlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Erwerbslosen dafür bluten müssen. Denn der Bundesagentur für Arbeit werden die Kosten aufgebürdet. Dadurch droht ihr ein Milliardendefizit, und sie wird förmlich dazu genötigt, diese Kosten über Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen auf die Beschäftigten und die Arbeitslosen abzuwälzen. Und schlussendlich stimme ich auch dagegen, weil das Gesetz - mit dem eigentlich die Leistungen für Arbeitsuchende und ihre Familien erhöht werden müssten - in Wahrheit zu Leistungskürzungen für alle Erwerbslosen führen wird. Dabei wäre ein Regelsatz in der Größenordnung von 500 Euro notwendig und auf jeden Fall auch verfassungsgemäß.