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Klage gegen den Lissabon-Vertrag hat den Bundestag gestärkt

Archiv Linksfraktion - Rede von Gregor Gysi,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die wenigsten haben über Nacht die 147 Seiten des Urteils gelesen. Wer nicht dabei war und nicht zugehört hat und trotzdem so redet, als ob er es wirklich gelesen hätte, sagt deshalb falsche Sätze, zum Beispiel den Satz, es sei wunderbar, dass das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon als grundgesetzgemäß angesehen habe. Dazu muss man zwei Dinge sagen: Erstens. Noch nie hat das Bundesverfassungsgericht einen internationalen Vertrag für grundgesetzwidrig erklärt.

(Zuruf des Abg. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

- Herr Trittin, warten Sie! Zu Ihnen komme ich noch. Sie haben schon während der Verkündung alles besser gewusst. Die Richter hatten es noch nicht vorgelesen, da waren Sie schon wieder oberschlau, lieber Herr Trittin. Das habe ich mitbekommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Entscheidend ist, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Lissabon-Vertrag völlig neu interpretiert haben

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

und mit ihrer Interpretation Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gebunden haben. Dadurch hat der Vertrag zum Teil einen neuen Inhalt. Lassen Sie mich zwei Sachen sagen. Zum Beispiel bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.

(Zuruf von der SPD)

- Entschuldigung, im Vertrag ist es anders geregelt.

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Wo steht das?)

- Das kann ich Ihnen sagen: im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber das haben Sie nicht gelesen. Dort steht, dass man die Bestimmung auch so verstehen könne, dass man das aber für Deutschland anders interpretiere; das gehe nur, wenn der Bundestag zuvor zugestimmt habe.

(Beifall bei der LINKEN)

Dort steht ebenfalls, dass man die Bestimmung zur Sozialstaatlichkeit zwar auch so verstehen könne, dass es aber für die Bundesrepublik Deutschland nur eine Interpretation gebe; sie müsse in der Zuständigkeit dieses Parlaments bleiben. Das alles wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen. Der Lissabon-Vertrag ist durch Interpretation des Bundesverfassungsgerichts deutlich verändert. Das ist Tatsache.

(Beifall bei der LINKEN - Lachen des Abg. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

- Das finden Sie wohl amüsant. Aber das ist gar nicht amüsant. Das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens schon oft gemacht, Herr Trittin. Zum Beispiel wurde die Organklage im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR abgewiesen. Aber Bayern hat das als Erfolg gefeiert, weil die Interpretation des Vertrages völlig anders war als zuvor. Auch das haben Sie nicht mitbekommen.

(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war damals eine Niederlage für Bayern!)

Nun gebe ich Ihnen einen Beweis. Wissen Sie, wie der vorletzte Satz des Urteils lautet? Dort steht: Mit Rücksicht darauf, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon - Sie sind stolz darauf, dass die Beschwerde dagegen abgewiesen wurde - nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teilweise verfassungswidrig ist, wurden Bundestag und Bundesregierung verpflichtet, uns ein Drittel der Kosten zu erstatten; das haben Sie völlig übersehen. Ich finde das völlig richtig.

(Beifall bei der LINKEN - Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das heißt, dass Sie auf zwei Dritteln der Kosten sitzen bleiben!)

Ein weiterer Hinweis: Das 147 Seiten umfassende Urteil ist von grundlegender Bedeutung; denn die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben Stellung zur Europäischen Union, zum europäischen Recht, zum Europäischen Gerichtshof, zu Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sowie übrigens auch zu den Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts genommen. Selten ist in einem Urteil so häufig zu diesen Kompetenzen Stellung genommen worden wie in diesem. Ich glaube, dass wir alle das Urteil noch sehr gründlich studieren und auswerten müssen, weil es von großer Relevanz für unsere künftige Politik ist. Es hat eine Sache festgestellt, die Sie auch nicht gesagt haben, nämlich dass die 27 souveränen Staaten Verträge schließen dürfen, die aber nicht so verwirklicht werden dürfen, „dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum“ - alles wörtlich - „zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt.“ Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz, der hier aufgestellt wird.

Ich komme zu einer weiteren Sache, nämlich dass das Begleitgesetz für grundgesetzwidrig erklärt worden ist.

(Zuruf von der SPD: Teilweise!)

Was mich schon erstaunt - auch bei Ihnen, Herr Trittin, bei Ihnen allen -, ist, dass keiner von Ihren Fraktionen auch nur einen selbstkritischen Satz sagt, zum Beispiel: Ja, wir haben etwas Grundgesetzwidriges beschlossen.

(Zuruf von der SPD: Doch, haben Sie nicht zugehört, Herr Gysi?)

Das hat keiner von Ihnen gesagt. Das ist das Mindeste, was ich hier erwartet hätte.

(Beifall bei der LINKEN - Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Sie haben mir nicht zugehört! Schade, schade!)

- Ich wusste, dass Sie sich gleich aufregen, aber wahr ist es trotzdem. Das hat nun einmal das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

(Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Gysi, Sie haben zu zweit Dritteln verloren!)

Das Nächste ist: Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Es hat erstens Europa in den Bundestag geholt. Das ist wichtig. Es stimmt, was gesagt wurde: Wir müssen über neue Bedingungen nachdenken. Das ist wahr. Es wird übrigens auch höchste Zeit, wenn wir die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung erhöhen wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens hat es das Verhältnis von Legislative und Exekutive geklärt. Jetzt sage ich es Ihnen einmal ganz deutlich: Es wird keine Änderung des Vertrages, wie Sie es wollten - alle vier Fraktionen wollten das -, ohne Zustimmung des Bundestages geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Sie wollten, dass Brüssel ohne Zustimmung des Bundestages Strafrechtsnormen beschließen kann. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass genau das nicht gehen wird.

(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er hat es immer noch nicht verstanden!)

Sie haben keine Rechte des Bundestages und keine Rechte des Bundesrates im Begleitgesetz festgelegt. Genau deshalb ist es für grundgesetzwidrig erklärt worden. Das ginge doch auch nicht. Es geht doch nicht, dass sich Brüssel überlegt, was hier eine Straftat sein könnte, und der Bundestag noch nicht einmal darüber mitentscheidet. Sie können doch einmal selbstkritisch sagen, dass Sie die Rechte des Bundestags in dieser Hinsicht verletzt haben.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD): Es ist Quatsch, was Sie da sagen!)

Es wird auch keine wichtigen zivil- und familienrechtlichen Vorschriften aus Brüssel ohne vorhergehende Zustimmung des Parlaments geben.

Nun müssen wir also ein neues Begleitgesetz schaffen. Wir werden dabei zusammenarbeiten. Ich stimme dem Vertreter der FDP zu: Auch mit uns wird es kein Gesetz geben, das versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. Aber das ist nicht das Einzige. Das Bundesverfassungsgericht hat noch etwas anderes vorgeschlagen, und ich bitte Sie, das gründlich zu lesen. Es gibt Fälle, in denen die Europäische Union kompetenzüberschreitend oder identitätsverletztend wirkt. Es wurde vorgeschlagen, über ein neues Verfahren nachzudenken, wie man diesbezüglich eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts einholen kann. Das verlangt eine Änderung des Grundgesetzes. Ich bitte Sie, diese Stelle genau zu lesen und uns dann in dem Gremium gleichzeitig beraten zu lassen, ob wir dieses Gesetz nicht einbringen, das Grundgesetz ändern und die Möglichkeiten des Weges zum Bundesverfassungsgericht erweitern.

Letztlich kommen Sie um eines nicht herum - Sie können hier alle reden, was Sie wollen -:

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Das hat was mit Freiheit zu tun!)

Durch Gauweiler, durch Graf Stauffenberg und durch die Fraktion Die Linke sind die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt worden.

(Beifall bei der LINKEN - Michael Roth (Heringen) (SPD): Auf diesen Satz haben wir gewartet!)

Sie hätten sie geschwächt. Ein Satz von Ihnen hätte fallen müssen: Danke, Graf Stauffenberg, danke, Herr Gauweiler, danke, Fraktion Die Linke.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)