Gesine Lötzsch zum Antrag der FDP: Hautstadtkulturfinanzierung des Bundes in einem Staatsvertrag regeln (Drs. 16/2667)
Es gilt das gesprochene WortDas Bundesverfassungsgericht ist bekanntlich der Auffassung, dass Berlin bei Wissenschaft und Kultur immer noch zu viel Geld ausgibt.
Diese Aussage konnte bei vielen Menschen nur noch Kopfschütteln hervorrufen.
Jeder weiß, dass die Zukunft Berlins nur gesichert werden kann, wenn die Stärken der Stadt - Wissenschaft und Kultur - weiter gestärkt werden.
Das haben leider weder die Bundesverfassungsrichter noch die FDP-Fraktion verstanden.
Im vorliegenden FDP-Antrag wird verlangt, dass der Bund Institutionen, die er bereits von Berlin übernommen hat, wieder an Berlin zurück gibt und dafür die Staatsoper von Berlin übernimmt.
Die FDP, die immer alles unbürokratischer machen will, möchte in Berlin gern die ganze Kulturförderung umstrukturieren, Zuständigkeiten ändern, Verwirrung stiften, mit dem Ziel, dass sich inhaltlich nichts, aber auch gar nichts ändert.
Auf diese Weise hält man die Bürokratie in ständiger Aufregung, ohne etwas für die Kulturlandschaft und die Künstler getan zu haben.
Mich würde es nicht wundern, wenn der nächste Antrag der FDP von der Bundesregierung fordert, die Finanzierung der 1. Geige in der Staatsoper zu übernehmen, unter der Bedingung, dass Berlin die Finanzierung der Posaunen und Hörner übernimmt.
Ein solches unsinniges Zuständigkeitskarussell werden wir nicht mit in Gang setzen, das lehnen wir ab!
Die Antragsteller fordern u.a. die Rückverlagerung des Hauptstadtkulturfonds vom Bund nach Berlin und erwarten von Berlin eine Garantie, diese Einrichtungen weiter zu fördern.
Das ist natürlich ein nicht auflösbarer Widerspruch.
Sie können nicht einerseits von Berlin den Abbau der Schulden verlangen - eine Lieblingsforderung der FDP - und gleichzeitig Berlin höhere Kulturausgaben aufzwingen.
Wir wollen die Opernstiftung zum Erfolg führen und damit die drei Opern und das Staatsballett erhalten.
Klaus Wowereit hat Recht, wenn er vom Bund die Übernahme der Staatsoper fordert.
Es war ein offenkundiger Fehler im so genannten „Einigungsvertrag“, die ehemals preußische und in der DDR ebenfalls vom Staat finanzierte Staatsoper auf das Land Berlin zu übertragen.
Die Bundesregierung sollte diesen Fehler eingestehen und umgehend die Schlussfolgerung ziehen und die Staatsoper übernehmen.
Die Sanierung der Staatsoper darf nicht länger aufgeschoben werden. Wir brauchen für den Haushaltsplan 2008 eine geschlossene Finanzierung.
Die FDP fordert einen neuen Staatsvertrag im Rahmen der Berlin-Klausel im Grundgesetz.
Zur Erinnerung. Dort heißt es:“ Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist die Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Durch Bundesgesetz und nicht durch einen Staatsvertrag, dieser Unterschied dürfte Ihnen bekannt seien.
Ihr Antrag geht nicht nur an der Wirklichkeit, sondern auch am Grundgesetz vorbei.
Die LINKE wird Ihren Antrag ablehnen, vor allem weil er nicht auf die Stärkung der Kultur in Berlin gerichtet ist, sondern die Kulturlandschaft Berlins destabilisiert.
Das hat offensichtlich auch der Berliner FDP-Vorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Löning, erkannt und hat seine Namen nicht unter diesen Antrag gesetzt, was ich ausdrücklich begrüße.
Wir werden in Abstimmung mit den Berliner Kulturschaffenden und den Berliner Kulturpolitikern einen Antrag in den Bundestag einbringen, der es dem Bund ermöglicht seine Aufgabe, die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt tatsächlich, zu erfüllen.