Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur heutigen letzten Beratung des von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen kann ich nur sagen: Einen so kurzen Gesetzentwurf hatten wir hier schon lange nicht mehr vorliegen. Dennoch verfolgt dieser Gesetzentwurf ein wichtiges und richtiges Anliegen: Das Namensänderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1938. Es beinhaltet noch Formulierungen wie „Reichsminister“ und „Deutsches Reich“. Mit der neuen Änderung wäre das Dritte Reich endlich aus dem Gesetz komplett verbannt. Jetzt muss dieser Geist hier auch noch aus dem Parlament verbannt werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Johannes Schraps [SPD] und Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Als Linksfraktion unterstützen wir natürlich diese Initiative.
Dass es aber so lange gedauert hat, bis Sie auf die Idee gekommen sind, rechtliche Relikte aus dem Dritten Reich zu entfernen, ist schon bitter, Herr Frei. Es sind über 71 Jahre seit Bestehen der Bundesrepublik, und trotzdem müssen Rechtsanwenderinnen und Betroffene noch den Begriff „Deutsches Reich“ in Gesetzestexten lesen und studieren. Und wenn Sie schon hier von Modernisierung sprechen, dann wäre es auch jetzt eine gute Gelegenheit gewesen, sprachlich wirklich ins 21. Jahrhundert zu kommen und auch das moderne Gendern bei diesem Gesetzentwurf durchgängig einzubeziehen.
Ebenfalls in letzter Beratung debattieren wir heute in diesem Rahmen den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts. Die Linke begrüßt diesen Gesetzentwurf der FDP, da er den Anspruch der Namensvielfalt aufgreift und versucht, den geänderten Lebenswirklichkeiten unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen zu können, verschafft eine Wahl auf Augenhöhe und Parität für viele Ehepartner, was wir natürlich unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Allerdings geht die Initiative der FDP nicht weit genug; denn dieser Gesetzentwurf löst nur ein Teilproblem des zivilrechtlichen Namensrechts. Das Gesamtgefüge der Norm und ihre Rechtsprobleme und Rechtspraxis bleiben leider unberücksichtigt. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Regelung des § 1355 Absatz 5 Satz 2 BGB, wonach die geschiedenen Ehepartnerinnen und Ehepartner ihren Geburtsnamen wieder annehmen können. Häufig führt das aber dazu – und das ist ja das große Problem –, dass die Namensgleichheit eines Ehepartners mit den Kindern wegfällt, da sich diese der Änderung nicht anschließen können; so lautet ja die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Februar 2004. Oftmals verzichten viele Eltern daher auf diese Möglichkeit. Hier müssen Optionen berücksichtigt werden, die auch schon in der Sachverständigenanhörung eingebracht worden sind.
Als Linksfraktion setzen wir uns für eine umfassende Novellierung ein, die auch diese Probleme aufgreift und hier nicht nur punktuelle Lösungen liefert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)