Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich das Ziel gesetzt, das Patentgesetz und andere Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu modernisieren. Wenn Sie es sich schon auf die Fahne schreiben, das Patentrecht zu modernisieren, dann sollten Sie endlich anfangen, nicht nur von Erfindern, sondern auch von Erfinderinnen im Gesetzestext zu schreiben.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU])
Diese Anmerkung gilt auch für alle anderen Gesetzentwürfe, die Sie derzeit vorlegen. Es ist kein Zufall, dass Gesetze traditionell die grammatikalisch männliche Form verwenden und die weibliche Form nicht vorkommt. Es waren ja schließlich auch fast immer Männer, die sich damit Rechte sicherten. Dies sollte man gerade im Bereich des Patentrechts, wo es um Ideen und Innovationen geht, ändern und mit gutem Beispiel vorangehen;
(Beifall bei der LINKEN – Karsten Hilse [AfD]: Nein! Das ist kein gutes Beispiel!)
gerne auch in diverser Sprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, Patentnichtigkeitsverfahren zu beschleunigen und den Geheimnisschutz in Patentstreitsachen zu verbessern, haben aber auch Kritik an dem derzeitigen Gesetzentwurf. Der Entwurf benachteiligt weiterhin Einzelerfinderinnen und ‑erfinder. Mit dem neuen Gesetzentwurf trägt die Patentinhaberin das Risiko der Rechtsbeständigkeit und der oder die potenziell Verletzte das Risiko der Rechtsdurchsetzung. Große Unternehmen haben hier die nötigen Geldmittel, um solche Verfahren zu führen. Im Zweifel können sie auch einfach das Risiko eines Prozesses und der Folgekosten eingehen.
Zwar gibt die Koalition vor, dass sie hier eine Anpassung vornimmt; das ist jedoch nicht ausreichend. Das im Gesetzentwurf zitierte Urteil „Wärmetauscher“ des BGH macht deutlich, dass es einer Ergänzung der vorgesehenen Regelungen um weitere Kriterien oder Regelbeispiele bedarf; das hat auch der Bundesrat festgestellt. Außerdem sollte die Recherchepflicht mit aufgenommen werden.
Wir fordern einen besseren Schutz, insbesondere für Einzelerfinderinnen und ‑erfinder. Aber auch Forschungsorganisationen und ‑initiativen, kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups benötigen einen starken und differenzierten Patent- und Innovationsschutz. Ihre Kritik an den vorgesehenen Regelungen sollte berücksichtigt und mit aufgenommen werden.
Beim Patentrecht geht es trotz der Offenlegung der hinter dem Patent stehenden Idee auch um eine Privatisierung von Wissen. Als Linke setzen wir uns für eine linke und emanzipatorische Politik ein. Dabei stellen wir klar, dass Beteiligungsmöglichkeiten und der öffentliche Zugang zu Wissen für Innovationen wichtig sind.
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Dies berücksichtigt der aktuelle Entwurf der Koalition jedoch nicht.
Eine Modernisierung des Patentrechts unter Berücksichtigung der verschiedenen Kritikpunkte der Sachverständigen ist notwendig. Wir freuen uns auf die Anhörung hierzu und werden unsere konkreten Vorschläge in den folgenden Ausschusssitzungen einbringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)