Rede von Petra Pau im Bundestag zum Waffenrecht
Petra Pau (DIE LINKE):Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es um zwei Anträge. Beide betreffen das Waffenrecht. Durch den ersten, den sogenannten Berliner Entwurf, sollen Messer, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen klassifiziert werden, die bisher nicht als Waffen galten. Mit dem zweiten soll EU-Recht ins Binnenrecht übernommen werden. Die Linke steht beiden Anträgen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Ein schärferes Waffenrecht ist zwar kein Garant für weniger Gewalt, aber ein lockeres Waffenrecht leistet mehr Gewalt Vorschub. Das kann niemand wollen. Die Linke will es jedenfalls nicht.
(Beifall bei der LINKEN - Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Ach! Das ist doch Blödsinn!)
Im Berliner Entwurf gibt es zwei entscheidende Kriterien: Hieb- und Stoßwaffen, Messer und Springmesser müssen erstens eine bestimmte Klingenlänge ausweisen und zweitens zugriffsbereit mitgeführt werden. Trifft beides zu, so kann das geächtet werden. Dagegen gibt es Kritik, zum Beispiel weil auch ein Messer, das einen halben Zentimeter kürzer ist, als vorgeschlagen wird, zur Waffe werden kann. Andererseits kann man nicht jeden Gegenstand, der zur Waffe taugt, als Waffe einstufen. Man müsste sonst sogar das Flaschenbier verbieten.
Beim EU-Recht geht es darum, unerlaubten Handel mit Waffen und Munition zu verhindern. Im Visier dieses Vorschlages ist zugleich die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Auch bei diesem Ansinnen dürften die Fraktionen nicht grundsätzlich über Kreuz liegen.
Außerdem sollen weitere Waffen verboten werden, zum Beispiel sogenannte Anscheinswaffen. Das sind Waffen, denen man nicht ansehen kann, ob sie echt und scharf, ob sie Sammelstücke oder Attrappen sind. Einer Geisel dürfte es übrigens egal sein, ob eine scharfe oder eine Scheinwaffe auf sie zielt. Insofern ist das ein vernünftiger Vorschlag.
Es gibt noch weitere Punkte, über die ich gern diskutiert hätte, zum Beispiel das Waffenregister. Derzeit ist es Ländersache, Waffen, deren Besitzer oder deren Herkunft zu erfassen. Ausnahmsweise denkt an dieser Stelle die Linke - und nur in diesem Zusammenhang - über ein bundesweites Zentralregister nach.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man auch machen!)
Es gibt noch weitere Vorschläge. Manche sind so simpel, dass man staunt. Auf dem Markt gibt es ein kleines Sicherheitsschloss. Eingesetzt, verhindert es, dass Unbefugte scharfe Waffen nutzen können, etwa Jagdgewehre oder Sportpistolen. Eine entsprechende Maßnahme oder Vorschrift könnte mehr Sicherheit schaffen.
Im Gesetzentwurf gibt es aber auch Formulierungen, bei denen ich sage: Achtung und Vorsicht. So soll bestraft werden können, wer beim Unterstützen von Vorbereitungshandlungen von Bestrebungen, die auf Gewalt gerichtet sind, ertappt wurde oder dessen verdächtigt wird. Wer diese Aussage von schlichter Schönheit nicht verstanden hat, braucht sich nicht zu grämen. Das ist typisches Rechtskauderwelsch. Aber es zielt darauf, dass nicht ein Täter bestraft wird, sondern eine mögliche Unterstützung einer möglichen Vorbereitung von einer möglichen Bestrebung einer Tat. Ich warne davor, namens des Waffenrechtes Elemente des politischen Strafrechts auszuweiten. Es riecht förmlich nach § 129 Strafgesetzbuch. Er ist ein Fremdkörper und wird obendrein gern missbraucht; Generalbundesanwältin Harms hat das mehrfach demonstriert.
Kurzum: Die Linke wird die Gesetzesvorlage - wie stets - konstruktiv mitberaten und mit eigenen Vorschlägen bereichern; denn grundsätzlich gilt: Gewalt hat weder in der Politik noch im Alltag etwas zu suchen. Gewalt ist zu ächten. Deshalb ist ein gutes Waffenrecht so wichtig.
(Beifall bei der LINKEN)