Cornelia Möhring (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Schwesig, wir führen hier, ehrlich gestanden, keine Debatte darüber, ob wir Prostitution gut oder schlecht finden, sondern es geht um einen Gesetzentwurf, der dieses Arbeitsfeld regeln soll. Deswegen ist es ein Problem, wenn man anfängt, darüber zu reden, ob man dieses Arbeitsfeld für richtig oder für falsch hält.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie werden heute ein Gesetz verabschieden, das seine Ziele komplett verfehlt. Es wird Prostituierten keinen Schutz bieten. Es wird Menschenhandel nicht wirksam bekämpfen, und es wird in keinster Weise die Selbstbestimmungsrechte von Prostituierten stärken.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich verstehe eigentlich auch nicht wirklich, warum Sie im Zuge der Debatten, die wir hier seit zweieinhalb Jahren führen, insgesamt nichts Wesentliches dazu beigetragen haben, um genau diese Ziele zu erreichen. Sie wollen vor allem Maßnahmen einführen, die genau diese Ziele nicht erreichen.
Ich habe jetzt leider zu wenig Zeit, um alle Kritikpunkte zu wiederholen. Aber ich will versuchen, einmal in Kürze am Beispiel der Beratungs- und Registrierungspflicht deutlich zu machen, was ich meine. Sie erreichen gerade diejenigen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, auch mit der Registrierungspflicht nicht, weil bei denen die Angst vor einem Zwangsouting viel zu groß ist. Wenn man einerseits weiß, wie groß die Stigmatisierung ist, dann kann man sich doch hier nicht hinstellen und sagen: Na ja, Prostitution soll behandelt werden wie jeder andere Beruf. - Das finde ich, ehrlich gestanden, ziemlich mies in der Argumentation.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gehen wir einmal ganz sachlich-fachlich an die Frage der Beratung heran. Sie wissen doch, dass ein einmaliger kurzer Kontakt zu einer Behörde weder ausreichen wird, um Menschenhandelsopfer zu erkennen,
(Zuruf des Abg. Paul Lehrieder (CDU/CSU))
noch, um so viel Vertrauen aufzubauen, dass sich Betroffene offenbaren. Das bestätigen uns alle Beratungsstellen und alle kenntnisreichen Verbände. Ich finde es wirklich ärgerlich, dass Sie nicht bereit sind, weiterzudenken, und dass Sie sich nach der Anhörung nicht die Zeit genommen haben, um das mit uns wirklich kompetent weiterzudiskutieren und andere Wege zu finden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wenn Sie wirklich eine qualifizierte Beratung anbieten wollen, dann müssen doch die jetzt schon überarbeiteten Behördenmitarbeiter auch fortgebildet werden. Es kann doch nicht darum gehen, dass eine Checkliste abgehakt wird, nach dem Motto: Personalausweis und Foto liegen vor - abgehakt; Gesundheitsberatung hat stattgefunden - abgehakt; Aliasausweis ist ausgestellt - abgehakt; Zettel mit Rechten wurde verteilt - abgehakt. Das macht nun wirklich keine qualifizierte Beratung aus.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das wurde im Übrigen auch in der Anhörung sehr deutlich gesagt, und zwar von einer Kollegin vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Sie hat das sehr deutlich beschrieben - Zitat -: Die Behördenangestellten müssten das Milieu sehr genau kennen, interkulturell geschult sein und insbesondere auch für Traumatisierungen sensibilisiert sein; sonst handele es sich um eine bürokratische Checkliste und kein bisschen mehr. - Genau das führen Sie jetzt ein, und das finde ich unverantwortlich.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig sehen Sie nicht einmal Mittel für die Qualifizierungsmaßnahmen vor. Sie schlüsseln in Ihrem Gesetzentwurf den Finanzbedarf überhaupt nicht differenziert auf, sondern Sie sagen schlicht und ergreifend: 11,3 Millionen Euro Umstellungsaufwand und 13,4 Millionen Euro sogenannter jährlicher Erfüllungsaufwand. Das wird schön auf die Länder und Kommunen umgerubelt. Der Bund übernimmt generös ganze 33 000 Euro. Da besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Verwaltungsgebühren von den Kommunen auf die Prostituierten abgewälzt werden, die sowieso wenig Geld haben.
Bereiche, die für eine qualifizierte Beratung wichtig sind, haben Sie sogar ausgeklammert: Es sind keine Mittel vorgesehen für Sprachmittler oder für Dolmetscher. Für die Gesundheitsberatung veranschlagen Sie gerade einmal 4,4 Millionen Euro. Uns liegen Beispielberechnungen vor, wonach für die Umsetzung der Beratungspflicht selbst bei vorsichtiger Schätzung fast 25 Millionen Euro anzusetzen sind. Zwischen 25 Millionen Euro und 4,4 Millionen Euro besteht ein deutlicher Unterschied. Das müssten auch Sie erkennen können.
Einmal ganz ehrlich: Auch der Teil, der die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und die Arbeitsbedingungen regelt - wir haben das hier schon eindeutig diskutiert -, ist doch nicht zu Ende gedacht. Sie legen für kleine Wohnungsbordelle die gleichen Maßstäbe wie für Großbordelle an. Aber das ist völlig undifferenziert. Im Ergebnis werden Sie damit gerade die Großbordelle stärken, und die kleinen Wohnungsbordelle gehen kaputt.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gegen die Ausbeutung in der Prostitution werden Sie so nichts bewirken. Der beste Schutz besteht in der Bekämpfung der Armut, in mehr sozialer Sicherheit, in einer Stärkung der Selbstbestimmungsrechte. Aber wir können es wirklich drehen und wenden, wie wir wollen: Ihr Gesetz hält nicht, was es verspricht. Sie haben offensichtlich keinerlei Folgenabschätzung vorgenommen. Sie richten womöglich großen Schaden an. Sie fördern die Stigmatisierung. Auch wenn Ihre Ohren schon lange auf Durchzug stehen, sage ich Ihnen: Lassen Sie es! Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)