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Gehsteigbelästigung verbieten!

Rede von Gökay Akbulut,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, mit dem die sogenannte Gehsteigbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dadurch werden in Zukunft Belästigungen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen und Arztpraxen mit bis zu 5 000 Euro geahndet. Wir Linke fordern das schon seit Jahren. Das rot-rot-grün regierte Bremen hat bereits letztes Jahr die Gehsteigbelästigung untersagt.

(Beifall bei der Linken – Martin Reichardt [AfD]: Früher habt ihr ja Mauern gebaut gegen Leute, die euch nicht gepasst haben!)

Aber auch irreführende Beratungen im Internet oder Pseudoberatungsstellen sind ein großes Problem für die Betroffenen; denn bei Schwangerschaftsabbrüchen geht es immer auch um Zeit. Je eher, desto weniger invasiv kann der Abbruch vorgenommen worden. Es gibt Berichte, dass ungewollt Schwangere bei falschen Beratungsstellen landen, die auf den ersten Blick nicht leicht von echten Beratungsstellen zu unterscheiden sind. Das setzt die Betroffenen nicht nur massiv unter Druck, es kann auch schlicht gesundheitsgefährdend sein, weil wertvolle Zeit gestohlen wird. Derartige Falschinformationen werden beispielsweise in Frankreich geahndet.

(Silvia Breher [CDU/CSU]: Das steht nicht im Gesetz!)

In Deutschland müssen wir endlich auch gegen Fake-Beratungsstellen vorgehen.

(Beifall bei der Linken)

Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir dazu einen Vorschlag eingebracht. Wir sollten eine Zertifizierung der Beratungsstellen einführen und die Finanzierung auch daran knüpfen. Das wäre eine effektive Maßnahme gegen Fake-Beratungsstellen.

Die größte Einschüchterung von ungewollt Schwangeren ist und bleibt aber das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen durch § 218 Strafgesetzbuch.

(Beatrix von Storch [AfD]: Das ist der Weg!)

Mit der Bevormundung durch Beratungszwang und der Wartepflicht muss endlich Schluss sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen als ein Teil der normalen Gesundheitsversorgung betrachtet werden, und sie haben nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.

(Beifall bei der Linken)

Dafür werden wir uns auch einsetzen. Es ist das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.

(Martin Reichardt [AfD]: Das ist grundgesetzwidrig!)

Die Frauen selber entscheiden darüber.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)