Sehr geehrte Damen und Herren,
Milliarden von Steuergeldern fließen in Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, um sie vor der Insolvenz zu retten. An den Rettungsaktionen sind Mitglieder der Bundesregierung beteiligt. Sie entscheiden über das Fortbestehen oder den Untergang diese Unternehmen.
Um den Verdacht zu vermeiden, dass Mitglieder der Regierung nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern auch privaten Interessen verpflichtet sind, werden die Mitglieder der Bundesregierung durch unseren Antrag aufgefordert, fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in einem Unternehmen anzunehmen, das mit Steuergeldern vor der Insolvenz gerettet wurde.
In einer schriftlichen Frage wollte ich wissen, ob die Mitglieder der Bundesregierung bereit wären, eine Selbstverpflichtung einzugehen, bis zu fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung keinen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen anzunehmen, die mit Steuermitteln vor der Insolvenz gerettet werden mussten. Die Bundesregierung antwortete wie folgt: „Die Entscheidung, ob und ggf. welche Tätigkeit ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung nach Ende der Amtszeit aufnimmt, ist wie bisher zum konkreten Zeitpunkt vom Betroffenen unter Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte zu treffen.“ Das heißt, die Bundesregierung ist zu einer solchen Selbstverpflichtung nicht bereit. Deshalb müssen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit nicht der Eindruck entstehen kann, dass Mitglieder der Bundesregierung Entscheidungen treffen, die durch ihr persönliches Interesse geprägt sind.
Das ist keine theoretische Diskussion. Ich erinnere nur an die ehemaligen Mitglieder der Regierung, die kurz nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung in der Wirtschaft Karriere gemacht haben, ohne eine Karenzzeit abzuwarten, wie: Gerhard Schröder, Wolfgang Clement, Caio Koch-Weser, Sigmar Moosdorf, Dietmar Staffelt, Alfred Tacke, Werner Müller, Martin Bury, Andrea Fischer, Matthias Berninger.
Ähnliche Vorgänge können sich nach der Bundestagswahl wiederholen, wenn wir heute nicht unseren Antrag beschließen.
Ein Scheitern unseres Antrages eröffnet Spekulationen Tür und Tor. Es wäre also auch im Sinne der Bundesregierung, klare Verhältnisse zu schaffen.
Wenn die Verhältnisse so unklar bleiben, wie sie jetzt sind, kann das für den Steuerzahler sehr teuer werden. Möglicherweise werden bestimmte Unternehmen nur deshalb gerettet, weil sich daraus eine 2. Karriere für einen Regierungspolitiker ergeben könnte.
DIE LINKE erwartet von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD ein klares Signal gegen Korruption. Die Zustimmung zu unserem Antrag wäre ein solches Signal.
Fünf Jahre Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung
Archiv Linksfraktion -
Rede
von
Gesine Lötzsch,