Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Es ist gut, dass jetzt endlich Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung herrscht; deswegen stimmen wir dem Gesetz heute auch zu.
(Beifall bei der Linken)
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind nämlich etlichen Betriebsräten die Gehälter eingefroren, ja sogar teilweise drastisch gekürzt worden. Ein unhaltbarer Zustand!
(Beifall bei der Linken)
Allerdings wissen wir jetzt auch, was bei der Bundesregierung „eilbedürftig“ bedeutet. Als solches wurde der Gesetzentwurf im November vergangenen Jahres eingestuft. Sie haben fast sieben Monate dafür gebraucht, um diesen in ungeänderter Form durch das Verfahren zu bringen. Fleißbienchen gibt es dafür nicht. Und insbesondere an die Adresse der FDP will ich sagen: Sie sollten sich schämen, dass Sie selbst dieses Thema für Ihren regierungsinternen Kuhhandel missbrauchen.
(Beifall bei der Linken)
Das Problem, dass Betriebsräte für ihre Arbeit häufig nicht angemessen bezahlt werden, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetz allerdings nicht beseitigt. Wir sind da sehr klar: Sämtliche im Amt erworbenen Qualifikationen und auch die Amtsdauer müssen bei der Gehaltsfindung berücksichtigt werden.
(Beifall bei der Linken)
Diese Anerkennung und Wertschätzung haben Betriebsräte verdient. Sie sind nicht nur ein Garant für mehr Demokratie am Arbeitsplatz, sondern auch für ein besseres Demokratieverständnis in der Gesellschaft.
Aber es fehlt ja allein schon an ausreichendem Schutz, Stichwort „Union Busting“. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit, das Verhindern von Betriebsratswahlen, Einschüchterungen, Bedrohungen: Das sind keine Kavaliersdelikte, das sind handfeste Straftaten.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei diesen Straftaten muss auch ohne Strafantrag von Amts wegen ermittelt werden. Notwendig ist eine Einstufung als Offizialdelikt.
(Beifall bei der Linken – Bernd Rützel [SPD]: Machen wir noch!)
Damit würden Betriebsräte im Kampf gegen mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber und ihre Anwaltskanzleien gestärkt. Das steht im Koalitionsvertrag, das verspricht der Arbeitsminister seit 2019, und der Kanzler hat es auf dem Deutschen Betriebsrätetag 2023 nochmals bekräftigt. Dort hat er zum Offizialdelikt gesagt – ich zitiere –:
"„… deshalb ist es meine feste Absicht, dass wir die Rechtslage, die das heute nicht hergibt, verbessern.“"
Bloß passiert ist bislang nichts.
Herr Minister, Sie haben noch etliche Baustellen offen: Offizialdelikt, offizielles Zugangsrecht oder digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften,
(Bernd Rützel [SPD]: Kommt! Kommt!)
Tariftreuegesetz, Aktionsplan Tarifbindung, Arbeitszeitgesetz. Sie müssen das alles trotz des Trupps der FDP noch schaffen. Sie sollten sich sputen, sonst wird es nichts mehr.
(Beifall bei der Linken)
Wir erinnern Sie jedenfalls heute mit unserem Antrag an das Versprechen zum Offizialdelikt, damit es kein leeres Versprechen bleibt.
Fakt ist: Wir brauchen mehr Betriebsräte und mehr Demokratie in der Arbeitswelt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)