Strahlenopfer entschädigen
1. Lesung (zu Protokoll):
Die Bundeswehr wie auch die NVA haben jahrzehntelang ihr Personal ungeschützt an Radar-geräten, die lebensgefährliche Strahlung aussendeten, arbeiten lassen.
Viele Soldaten erkrankten an Krebs. Hunderte starben ohne jede Ahnung.
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde 2002 eine Radarkommission eingesetzt.
Der erarbeite Radarbericht hat die von den Radargeschädigten in ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt.
Jeder Fünfte Versorgungsantrag wurde anerkannt.
Die Verwaltung verfügt, dass der Antragsteller nach über 40 Jahren beweispflichtig ist. Nur die damalige Verwaltung wusste vom Schädigungspotential der ionisierenden Strahlung, nicht der Soldat am Gerät.
Die meisten Ablehnungen beruhen nach belegbarer Auffassung der Betroffenen auf sachlich und fachlich falschen Argumenten, die von den nicht mit der Materie befassten Richterinnen und Richtern nicht sofort erkennbar sind.
Siegt ein Antragsteller egal, vor welchem Gericht, geht die Verwaltung grundsätzlich in Beru-fung. Die Antragsteller stehen vor einem langen Instanzenweg und hohen Kosten.
Im Bericht des Wehrbeauftragten 2006 (Bundestagsdrucksache 16/850) wird eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage eines Betrof-fenen mit der Begründung abgewiesen, dass die Bundesrepublik nicht generell für in der DDR entstandene Schäden hafte. Das widerspricht dem Radarbericht. Erforderlich sei ein Gesetz, so das Bundesverwaltungsgericht. Dieses soll nun in Form eines Radaropfer-Entschädigungsgesetzes erarbeitet und dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
Es darf keine biologische Lösung geben.
Der Wehrbeauftragte hat vergeblich eine Bundesstiftung zur Entschädigung von Strahlenop-fern der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR angeregt. Durch die Stiftung sollten betrof-fene Soldaten, die an Röntgenstrahlen von Radargeräten tätig waren „effektiv und fair ent-schädigt werden. Nach Auffassung der Wehrbeauftragten dürfe sich die Bundesrepublik nicht darauf berufen, dass sie nicht in der Rechtsnachfolge der NVA stehe.
Auch der Petitionsausschuss kam 2007 zu dem Ergebnis, dass es Fälle gebe, die von den der-zeitigen Gesetzen nicht erfasst werden, und hat hierfür Regelungsbedarf gesehen (Bundes-tagsdrucksache 16/4072)
Schließlich gibt es eine Ungleichbehandlung in Ost und West. Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der NVA erhalten eine Unfallrente, die auf die Altersrente angerechnet wird, während die Wehrdienstleistenden der der Bundeswehr Leis-tungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, die nicht auf eine Alterrente angerechnet werden.
Es darf keine biologische Lösung geben
Archiv Linksfraktion -
Rede
von
Gesine Lötzsch,