Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
1. Es ist nachvollziehbar, dass die Politik, die Verwaltung und andere mehr möglichst stimmige Daten anstreben. Das ist seit Bibel-Zeiten so und das wurde auch noch in der Neuzeit über Volkszählungen praktiziert.2. Es war aber ausgerechnet eine Volkszählung in der BRD-alt, bei der das Bundes-Verfassungsgericht ein Stoppzeichen setzte. Es erhob in einem historischen Urteil den Datenschutz zum Grundrecht.
3. Nun geht es aktuell nicht um eine groß angelegte Volkszählung, sondern „nur“ um eine Mini-Volkszählung, genannt „Zensus“. Aber auch eine kleine Volkszählung will bürgerrechtlich begründet sein.
4. Oder anders gesagt: Der erwartete Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger muss erkenntlich weit größer sein, als das befürchtete Risiko für ihre verbrieften Rechte. Und genau da bestehen unausgeräumte Zweifel.
5. Zu alledem wird es noch eine Anhörung von Expertinnen und Experten geben. Das haben Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE beantragt. Ich werde heute daher nicht unserem Urteil danach vorgreifen.