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Endlich gleiche Renten für gleiche Lebensleistung in Ost und West

Archiv Linksfraktion - Rede von Gregor Gysi,

Rede zum Tagesordnungspunkt 5, 93. Sitzung des Deutschen Bundestages, zu den 19 Anträgen der Fraktion DIE LINKE zur Schließung der Lücken bei der Überführung der Ostrenten in bundesdeutsches Rentenrecht.

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen uns erst einmal darüber verständigen, worüber wir hier reden und um welche Anträge es geht.

(Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Richtig!)

Sie haben hinsichtlich der Flüchtlinge ja völlig recht. Wir haben auch mit ihnen gesprochen. Sie wollen gerne, dass alle drei Oppositionsfraktionen gemeinsam einen Antrag für sie stellen, um nicht in irgendeiner Form vereinnahmt zu werden.

In Bezug auf die Verfolgten in der DDR haben Sie auch recht. Wir haben aber immer weitergehende Anträge gestellt, als Sie je beschlossen haben ‑ gerade für die Verfolgten in der DDR. Das ist die Wahrheit, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

(Beifall bei der LINKEN - Manfred Grund (CDU/CSU): Erst einsperren und dann von uns entschädigen lassen!)

Ferner versuchen Sie auf eine polemische Art und Weise, gegen die Rentnerinnen und Rentner aus dem Osten zu polemisieren. Das können wir nicht im Geringsten akzeptieren.

(Beifall bei der LINKEN –Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Falsche Sachbeschreibung, Herr Gysi! Ihre Klientel!)

Ich sage Ihnen: Es ist und bleibt ein Verhängnis, dass es 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit noch immer keine gleichen Renten für gleiche Lebensleistungen in Ost und West gibt.

Natürlich brauchen wir eine Angleichung der Rentenwerte, werter Herr Rehberg, und zusätzlich eine Höherbewertung der Einkommen im Osten, solange für dieselbe Arbeit in längerer Arbeitszeit weniger verdient wird als im Westen. Das akzeptieren auch alle Menschen in den alten Bundesländern.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen hat die Bild-Zeitung immer völlig unrecht, wenn sie sagt, die gesetzliche Durchschnittsrente im Osten liege höher als im Westen.

Erstens wird ein Ehepaar betrachtet und vergessen, zu erwähnen, dass die meisten Frauen in der DDR berufstätig waren, während viele Frauen in der alten Bundesrepublik ‑ gerade ältere ‑ nicht berufstätig waren. Es macht eben einen Unterschied, ob man zwei Renten oder nur eine Rente hat.

(Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Genau!)

Zweitens. Sie erwähnen nicht, dass es im Osten keine Pensionen gibt. Ein Professor für Gerichtsmedizin bezieht im Westen immer eine Pension, im Osten aber eine gesetzliche Rente. Natürlich ist sie höher als andere Renten. Deshalb ist der Vergleich des Durchschnitts völlig absurd. Das passt überhaupt nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wird auch vergessen, zu erwähnen, dass alle Betriebsrenten im Osten gestrichen worden sind, während es sie im Westen noch gibt. Außerdem gab es im Westen Lebensversicherungen, mit denen man für das Alter ein gewisses Vermögen ansparen kann. Solche Regelungen gab es in der DDR gar nicht.

(Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Woran liegt das denn? ‑ Weiterer Zuruf von der FDP)

‑ Ja, natürlich. Bestreite ich, dass das ein Nachteil ist? ‑ Deshalb leben die Rentnerinnen und Rentner im Osten alleine von gesetzlichen Renten. Das nehmen Sie bis heute nicht zur Kenntnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kolb, Sie haben ja gerade geredet, und ich muss Ihnen sagen: Ich muss Sie irgendwann einmal zum Essen einladen, um Ihnen den Osten zu erklären. Sie haben wirklich überhaupt keine Ahnung. Ich lade Sie großzügig ein.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN ‑ Lachen bei der FDP ‑ Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Darauf verzichten wir alle! ‑ Manfred Grund (CDU/CSU): Sie mit Ihren Kindermärchen haben die wenigste Ahnung vom Osten!)

Jetzt komme ich zu den einzelnen Anträgen.

Die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen in der DDR haben für ihre besonders schwere körperliche und psychische Belastung einen höheren Satz für ihre Renten zuerkannt bekommen, weil ihr Verdienst viel zu niedrig war. Warum erkennen Sie diesen Zusatzanspruch der Betroffenen bis heute nicht an? Es gibt keine Erklärung dafür. Sie hatten einen höheren Rentenspruch. Der ist aberkannt worden.

Die geschiedenen Frauen bekamen in der DDR keinen Versorgungsausgleich. Die Bundesregierung erklärt uns, man habe nach Lösungen gesucht und keine gefunden.

(Manfred Grund (CDU/CSU): Nein! Sie haben zu wenig verdient! Das war Ihr Verdienst!)

Wir haben einen Antrag vorgelegt, der zwei Varianten enthält, wie man diesen geschiedenen Frauen rechtlich sauber entgegenkommen kann. Sie sagen dazu nur Nein. Warum? Erklären Sie das den geschiedenen Frauen im Osten!

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben einen Antrag zu den Balletttänzerinnen und Balletttänzern vorgelegt. Sie bekamen eine berufsbezogene Zuwendung bei der Rente. Diese ist zum 1. Januar 1992 von Ihnen ersatzlos gestrichen worden. Warum? Erklären Sie das den relativ wenigen Balletttänzerinnen und Balletttänzern!

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Kollege Gysi, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schaaf?

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE):

Ja, bitte.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Bitte schön.

Anton Schaaf (SPD):

Herr Kollege Gysi, ich will Ihren Redefluss ungern unterbrechen. Aber wenn Sie Personengruppen in der DDR nennen und sagen: „Da brauchen wir eine Lösung“, dann kann es durchaus sein, dass das auch Wechselwirkungen für den Westen hat. Was die Geschiedenen angeht, gab es vor 1977 auch in der BRD keinen Versorgungsausgleich.

(Maria Michalk (CDU/CSU): Warum hat denn die DDR keinen gehabt? - Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Genauso ist es!)

Wenn Sie jetzt einen fiktiven Versorgungsausgleich für Geschiedene in der DDR fordern, meinen Sie dann auch, dass es einen fiktiven Versorgungsausgleich für Geschiedene in der BRD vor 1977 geben muss? Nur dann wäre es gerecht. Alles andere wäre völlig ungerecht und einseitig.

Dazu müssten Sie sich bekennen und auch sagen, wer den fiktiven Versorgungsausgleich bezahlen soll, den Sie fordern. Vielleicht die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die damit nun wirklich nichts zu tun haben? Wer soll das, was Sie fordern, bezahlen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE):

Hier kriegt man schon für die Frage Beifall. Ich dachte, den gibt es für die Antwort.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Warten Sie doch ab! Ich wollte dazu noch Folgendes sagen:

Erstens können wir uns darauf verständigen, dass es auch für die entsprechenden Personengruppen aus den alten Bundesländern einen Ausgleich geben muss. Heute geht es um einen Antrag, der den Osten betrifft.

Zweitens soll das Vorhaben nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuern finanziert werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ach!)

- Ja, warten Sie ab. Wenn wir in Deutschland nur den Steuerdurchschnitt der 15 alten EU-Mitgliedsländer erreichen würden, dann hätten wir jährlich Mehreinnahmen von 120 Milliarden Euro. Davon wäre das alles finanzierbar.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der FDP: Die sind doch schon 20-mal ausgegeben!)

Jetzt komme ich zu einer weiteren Gruppe, nämlich zu den 500 Bergleuten der Braunkohleveredlung in Borna/Espenhain, die derartig schwere gesundheitliche Belastungen hatten, dass sie einen Rentenanspruch wie Bergleute unter Tage erwarben. Das ist von Ihnen aberkannt worden. Warum? Erklären Sie das diesen 500 Menschen!

(Beifall bei der LINKEN – Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Warum haben Sie das damals nicht geregelt, Herr Gysi?)

Wer in der DDR Angehörige pflegte und dafür Pflegegeld erhielt, erwarb dafür Rentenanwartschaften. Diese haben Sie bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt. Diejenigen, die danach in Rente gegangen sind, bekommen dafür nichts mehr. Erklären Sie jemandem, der im Dezember 1996 in Rente gegangen ist, dass er anders als derjenige, der im Januar 1997 in Rente gegangen ist, dafür eine Rente bekommt! Das ist indiskutabel.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Das ist ungerecht!)

Davon sind, um zu einer weiteren Kritik zu kommen, auch die Eltern von impfgeschädigten Kindern betroffen, die ihre Kinder jahrelang gepflegt haben und Rentenanwartschaften erwarben, die Sie nicht mehr anerkennen, und zwar im Unterschied zu Westdeutschen, bei denen diese Zeiten anerkannt werden.

In der DDR gab es bis 1961 private Land- und Forstwirte. Es gab immer private Handwerker und andere Selbstständige sowie deren mithelfende Familienangehörige. Sie unterlagen in der DDR nicht immer einer Versicherungspflicht, erwarben aber auch in diesen Zeiten einen Rentenanspruch. Nach 1990 wurden die Zeiten ihrer Selbstständigkeit weiterhin rentenwirksam anerkannt, und zwar wiederum bis zum 31. Dezember 1996. Wer aber etwas jünger war und danach in Rente ging, bekam für die Zeit als Selbstständiger oder als mithelfende Ehefrau keine Rente mehr zuerkannt.

Wozu gibt es eigentlich die FDP, wenn Sie sich nicht einmal mehr um die privaten Handwerker und deren Ehefrauen kümmern? Das alles muss die Linke machen, weil Sie nicht einmal diese Art der Interessenvertretung organisieren.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Keine Sorge! Das haben wir schon im Blick!)

Es gab Personen, die auf dem zweiten Bildungsweg oder mit längeren Studiengängen verlängerte Ausbildungszeiten hatten. Das galt auch für die Spitzensportler. Diese verlängerten Ausbildungszeiten wurden rentenwirksam anerkannt. Sie haben auch das anerkannt, wiederum bis zum 31. Dezember 1996. Wer danach in Rente ging, bekam die verlängerten Ausbildungszeiten nicht mehr anerkannt. Warum bestrafen Sie immer die Jüngeren? Ich kann das nicht nachvollziehen.

Ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner von dort Berufstätigen, die selbst nicht beruflich tätig waren, erwarben dennoch Rentenansprüche. Auch diese Ansprüche haben Sie für Personen anerkannt, die bis zum 31. Dezember 1996 in Rente gingen. Denjenigen, die danach in Rente gingen, haben Sie die Anerkennung versagt. Wieder eine Bestrafung der Jüngeren ohne jede Erklärung.

(Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Das waren Genossen an der unsichtbaren Front!)

Dann gab es Versicherte in der DDR, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen, zum Beispiel wegen Kindererziehung. Es handelt sich dabei überwiegend um Hausfrauen und nur um ganz wenige Hausmänner. Diese konnten in dieser Zeit „Marken kleben“. Deshalb erwarben sie weiterhin Anwartschaften auf Rente. Das haben Sie einfach gestrichen. Warum? Erklären Sie doch einmal den Hausfrauen, die jahrelang „Marken geklebt“ haben, warum Sie ihnen diese Jahre nicht anerkennen und das einfach gestrichen haben! Das ist nicht nachvollziehbar. Das ist grob ungerecht. Die meisten Betroffenen erhalten heute Grundsicherung.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Wer durfte denn Hausfrau sein?)

- Auch Sie haben wirklich keine Ahnung. Aber Sie lade ich nicht zusätzlich zum Essen ein. Einer reicht mir.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Kommen wir zum Versorgungsunrecht. In der DDR gab es ‑ damit haben Sie recht ‑ Zusatzversorgungen für wissenschaftliche, pädagogische, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz sowie im öffentlichen Dienst. Außerdem gab es Sonderversorgungssysteme für sämtliche Sicherheitsorgane, Armee, Polizei, Staatssicherheit etc. Die hier erworbenen Ansprüche wurden zu großen Teilen nicht mehr anerkannt. Warum richten Sie nicht wenigstens ein befristetes Versorgungssystem sui generis ein, das die Ansprüche aus der Zusatzversorgung der DDR einigermaßen wahrt?

Für solche Personen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten, wurden die die  Ansprüche  bis zum 30. Juni 1995 nur unvollständig, aber immerhin teilweise anerkannt. Wer allerdings danach in Rente ging, bekommt aus diesem System gar nichts mehr. Erklären Sie den Jüngeren, warum die einen schlimmere Verbrecher sind als die anderen! Das können Sie doch auch nicht erklären. Bloß weil jemand ein Jahr jünger ist, bekommt er gar nichts mehr aus dem Sonderversorgungssystem, ganz abgesehen davon, dass es sowieso falsch ist, Biografien bei der Rente zu bewerten.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber weshalb versagen Sie diesem Personenkreis bis heute den Vertrauensschutz?

Dann gab es Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, die eine spezielle Altersversorgung hatten. Diese galt ‑ das ist interessant ‑ von 1856 bis 1945. Sie wurde dann von den Sowjets ausgesetzt und 1956 wieder eingeführt. Sie haben das bis 1996 anerkannt. Wer aber ab 1997 in Rente ging, dem wird das nicht mehr anerkannt. Erklären Sie das den Reichsbahnerinnen und Reichsbahnern!

(Beifall bei der LINKEN)

Eine ähnliche Regelung gilt für die Angehörigen der Deutschen Post. Dort haben Sie dieselbe Entscheidung getroffen.

Dann gibt es Professorinnen und Professoren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst sowie Beschäftigte in universitären und wissenschaftlichen Einrichtungen. Sie erhalten wesentlich geringere Altersbezüge als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die zwischen 1995 und 2005 in Rente gingen. Die Ursache sind verspätete Verbeamtung und Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Warum behandeln Sie diese Personen nicht nach dem seit 1990 geltenden Recht? Sie hätten sie von Anfang an in die Altersvorsorge einbeziehen müssen.

Auch die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeiten im öffentlichen Dienst fortsetzen konnten, die Sie also übernommen haben, sind in ihrer Altersversorgung schlechtergestellt, weil auch bei ihnen die Verbeamtung und die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erst 1997 erfolgten. Weshalb verschließen Sie sich bis heute einer Regelung, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schon ab 1990 vollständig in die schon damals geltende Altersversorgung einbezieht?

Dann gibt es Angehörige der Bundeswehr, des Zolls und der Polizei, die ihre Tätigkeit nach 1990 fortsetzten, die Sie also übernommen haben. Diese sind gegenüber ihren westdeutschen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls schlechtergestellt, weil ihre in der DDR erworbenen Anwartschaften nicht vollständig anerkannt und berücksichtigt werden. Warum verweigern Sie hier die Übernahme?

Des Weiteren gibt es keine einheitlichen Regelungen für Angehörige der technischen Intelligenz. Lassen Sie mich als Beispiel die Ingenieurinnen und Ingenieure nennen, die zu DDR-Zeiten eine spezielle Zusatzversorgung hatten. Bis heute sind bestimmte Berufsabschlüsse nicht anerkannt. Wenn der Betreffende Chemiker, die Betreffende Physikerin oder der Betreffende Mathematiker war, werden die Ansprüche nicht anerkannt. Wenn die Betreffenden in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, beim Konsum oder bei der Interflug tätig waren, bekommen sie keine Zusatzversorgung. Dann gibt es eine Stichtagregelung, die absurd ist. Danach muss die Ingenieurin oder der Ingenieur bis zum 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Betrieb gearbeitet haben. Wenn der Betrieb zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Volkseigentum war, sondern schon umgewandelt war, bekommen die Betreffenden keine Rente. Erklären Sie einer Ingenieurin oder einem Ingenieur, weshalb sie oder er die Rente verliert, bloß weil der Betrieb nicht mehr Volkseigentum war, sondern sich in Privatbesitz befand. Das ist geradezu absurd, selbst aus kapitalistischer Sicht, finde ich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Herr Gysi, bedenken Sie: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE):

Außerdem gibt es Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat. Sie wurden früher nach der Einkommenshöhe beschnitten; jetzt werden sie wegen ihrer Tätigkeit beschnitten. Ich sage noch einmal: Strafrecht hat im Rentenrecht nichts zu suchen. Deshalb muss das weg.

In Ihrem Koalitionsvertrag steht ‑ damit schließe ich ‑:

Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.

Wenn Sie das wirklich wollen, dann müssen Sie heute allen Anträgen zustimmen. Eines sage ich Ihnen auch: Es stimmt, in jeder Legislaturperiode kommen wir wieder mit diesen Anträgen. Es ist ein Glück, dass es die Linke gibt, die diese Ungerechtigkeit immer wieder anspricht. Sie würden das nie auf die Tagesordnung setzen.

(Anhaltender Beifall bei der LINKEN ‑ Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)