Herr Präsident, meine sehr vereehrten Damen und Herren,
am 18. September 1943 wurde der Soldat Adalbert von Springer wegen Kriegsverrat hingerichtet. Sein Vergehen: In einem Flugblatt hatte er Offiziere aufgefordert den Krieg zu beenden. Ein Soldat der versucht hatte 13 jüdische Menschen vor ihrer Ermordung in Ungarn zu retten wurde am 9. Mai 1944 wegen „Kriegsverrat” hingerichtet. Der Gefreite Robert Albrecht setzte sich für britische Kriegsgefangene ein. Am 5. August 1942 wurde er deshalb wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt. Und: Oberstleutnant Harro Schulze-Boysen, maßgeblicher Kopf der Widerstandsgruppe „Rote Kapelle” wurde mit vielen anderen unter anderem wegen Kriegsverrat am 19. Dezember 1942 verurteilt und hingerichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
diese zuvor genannten Beispiele machen die ganze Dimension der heutigen Debatte deutlich. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als diese bewundernswerten Menschen aus der Sphäre der Vorbestraftheit und der Stigmatisierung zu befreien. Es geht darum ihnen die Anerkennung und den Respekt des Bundestages zu geben. Auch wenn nach heutigem Erkenntnisstand keiner der sogenannten Kriegsverräter mehr leben dürfte, so wird die pauschale Rehabilitierung zumindest deren Angehörigen ein wichtiges Signal der Anerkennung zu Teil. Die nunmehr vorliegenden Gesetzentwürfe tilgen einen weiteren Skandal in der Geschichte des Umgangs mit der NS-Justiz in der Bundesrepublik.
Neben dieser Frage der praktischen Rehabilitierung bedeutet der heutige Tag aber auch eine unschätzbare Klarstellung: Die NS-Militärjustiz war unzweideutiger Bestandteil der nationalsozialistischen Terror-, Willkür- und Vernichtungspraxis. Es gab keine saubere NS-Justiz und erst recht keine saubere NS-Militärjustiz. Es waren Mörder in Roben! Dieses heute ein für allemal klarzustellen ist ein wichtiger Schritt. Bereits 1999 analysierte der Politologe Joachim Perels anhand eines wegweisenden Urteils des Bundessozialgerichts mit Blick auf die NS-Militärjustiz: „Es (das Gericht) erkennt, dass die - als Teil der diktatorischen Exekutivgewalt fungierende - Militärgerichtsbarkeit wesentlich keinen rechtsstaatlichen Charakter besaß. Das Gericht charakterisiert die Militärjustiz mit dem Schlüsselbegriff Fraenkels als Teil des Maßnahmenstaates, der individuelle und kommunikative Rechtspositionen zu politischen Machtzwecken beliebig beseitigen kann.” Durch dieses Urteil und durch das Engagement von kritischen Wissenschaftlern, kritischen Journalisten und nicht zuletzt durch Ludwig Baumann und seine „Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz” konnte Stück für Stück die Lüge vom damaligen Recht „was heute kein Unrecht sein könne” zurückgedrängt.
Trotzdem: Die Deserteure wurden erst 2002 gegen die Stimmen der CDU/CSU rehabilitiert und die Kriegsverräter mussten weitere sieben Jahre warten - eben bis heute.
Schon diese enormen Zeitabstände zeigen eines: Es ging und geht um geschichtspolitische Deutungen der NS-Zeit und besonders des Umgangs damit in der Geschichte der BRD.
Auch die Anerkennung des Widerstandes des 20. Juli, der ja heute zur Staatsräson gehört - musste durch mutige Minderheiten erkämpft werden. In den fünfziger Jahren galten diese Leute als „Verräter” und „Dreckschweine”. Erst der linke Sozialdemokrat und hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erkämpfte im berühmten „Remer-Prozess” einen anderen Blick. Er machte damals klar: „Ein Unrechtsstaat, der täglich Zehntausende Morde begehe, berechtigt jedermann zur Notwehr.” Diese Debatten begleiteten die Geschichte der Bundesrepublik. Ich erinnere an die Debatten über die erste Wehrmachtsausstellung, den Historikerstreit, die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und eben über die pauschale Rehabilitierung der Kriegsverräter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor dreieinhalb Jahren hat die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Bedenkt man, dass es um offenbare Unrechtsurteile geht - die für jeden ersichtlich sind - so waren diese Jahre ein wahrer Krimi in dem oft nicht an der Sache orientiert diskutiert wurde, sondern in dem Parteitaktik dominierte. Auch das muss heute angesprochen werden. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der LINKEN waren bis auf DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alle anderen Fraktionen gegen dieses Anliegen. Sätze, die in der damaligen Debatte gefallen sind will ich Ihnen und mir heute ersparen. DIE LINKE hat immer wieder gesagt, dass sie sogar ihren Gesetzentwurf zurückziehen würde, wenn es einen entsprechenden Gesetzentwurf gäbe, der das gleiche Ziel zum Inhalt hat. Denn nach einiger Zeit, war das Anliegen nicht mehr umstritten, sondern das Hauptproblem war der Antragsteller. Schade, dass an solch einer Frage diese Spielchen stattgefunden haben.
Trotzdem wird der Bundestag am Ende der 16. Wahlperiode nun dieses „letzte Tabu” beseitigen. Dies wäre ohne beharrliche Diskussionen, ohne die Unterstützung kritischer Journalisten, ohne die Interventionen von Persönlichkeiten wie Bischof Huber oder Joachim Gauck, ohne das Engagement von Juristenvereinigungen und nicht zuletzt durch das ständige Insistieren von Ludwig Baumann nicht möglich gewesen. Auch das Gutachten vom ehemaligen Verfassungsrichter Klein (CDU) hat den Druck noch einmal erhöht.
Dass nach über drei Jahren des Diskutierens, des Vertagens, des Nervens und des Argumentierens alles innerhalb von einem Tag in den Bundestag kommt, hat auch etwas damit zu tun, dass die Grünen und einige entschlossene Mitglieder der SPD bereit waren einen Gruppenantrag zu initiieren, der das vorgeschobene und alberne Argument einem Antrag der LINKEN könne man nicht zustimmen, einfach umging.
Das am heutigen Tage nun auch die CDU/CSU bereit ist die Kriegsverräter ohne Wenn und Aber zu rehabilitieren ist ein Erfolg und ich begrüße dies ausdrücklich.
Auf Unverständnis stößt in der Gesellschaft aber die nach wie vor bestehende Verweigerungshaltung der CDU/CSU-Fraktion, einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Rehabilitierung heute zu beraten. Kauder will DIE LINKE ausgrenzen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen ließ erneut mitteilen, DIE LINKE könne den von den anderen Fraktionen im Hause getragenen Gesetzentwurf nicht mit einbringen. Dies ist kleinkariert. Ausgerechnet die Fraktion, die vor Jahren einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf vorlegte, zu einem Zeitpunkt als die Union in Person von Herrn Geiß noch eine ganz und gar entgegen gesetzte Position vertrat. Wir sagen: Sei es drum. Entscheidend ist heute, dass die Rehabilitierung zustande kommt. Das zählt.
Fritz Bauer sagte vor vielen Jahren: „Ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich ist überhaupt nicht hochverratsfähig!” Und mit Blick auf die Kriegsverräter kann ich nur sagen: Der Verrat eines verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskrieges ist keine Straftat - sondern eine Heldentat.
Dies hat der Bundestag heute festgestellt.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ein wichtiges Signal der Anerkennung
Archiv Linksfraktion -
Rede
von
Jan Korte,