Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Das Gesetz über die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ soll verändert werden. De facto geht es darum, den Stiftungszweck zu erweitern. Er soll zusätzlich das Denkmal für die durch das NS-Regime ermordeten Homosexuellen umfassen, ebenso das für die ermordeten Sinti und Roma.Außerdem soll die interne Struktur der Stiftung „verschlankt“ werden. Auch das entspricht den Vorschlägen, die das Kuratorium für die Stiftung bereits vor Jahresfrist beschlossen hatte. Sie sind plausibel begründet. Die Fraktion DIE LINKE wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen.