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DIE LINKE folgt dem gesunden Menschenverstand

Archiv Linksfraktion - Rede von Petra Pau,

zu Protokoll gegebene Rede

Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Die Bundespolizei, früher der Bundesgrenzschutz, wurde 1998 ermächtigt, sogenannte lageabhängige Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen und auf Flughäfen vorzunehmen. Nach Ablauf einer Fünfjahresfrist wurde dieser Auftrag für 2003 bis 2007 verlängert. Nunmehr soll dieser befristete Passus per Gesetz in einen unbefristeten umgewandelt werden. Dem wird die Fraktion Die Linke nicht zustimmen.
Zweitens. Der erste Grund für unser Nein ist inhaltlicher Natur. Bevor wir etwas auf Dauer fortschreiben, wollen wir zumindest wissen, ob es auch für die Dauer taugt. Diese Prüfung blieb aus. Die Unionsfraktion und die SPD berufen sich zwar auf einen vorliegenden Evaluierungsbericht. Was wiederum nur zeigt, dass wir unterschiedliche Maßstäbe an eine Evaluierung, zu Deutsch: Analyse und Bewertung, anlegen.
Der vorliegende Bericht ist typisch für nahezu alle Evaluierungen, die aus dem Innenministerium kommen. Das Ministerium bescheinigt sich selbst, dass es gut und prima ist. Wir erleben dasselbe Spiel ja bei den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen. Uns reicht das nicht. Wir wollen geprüft haben und sachlich prüfen können, bevor wir Ja und Amen sagen. Eine normale Tugend, die offenbar nur noch in der Opposition anzutreffen ist.
Drittens. Der zweite Grund für unser Nein ist logischer Natur. Die Bundespolizei - um die geht es hier - steht vor einer umfangreichen Umstrukturierung. Das hat Bundesinnenminister Schäuble mehrfach angekündigt. Worum es im Detail geht, ist unklar. Aber nach dem, was man weiß, geht es um eine Strukturreform und um eine Funktionalreform. Anders gesagt: Die Bundespolizei von heute existiert nur noch befristet.
Wenn dem so ist, dann ist es geradezu unlogisch, ihr einen unbefristeten Auftrag zu geben. Natürlich kann die Koalition das trotzdem beschließen. Es gibt keine Gesetze, die den Bundestag zur Logik verpflichten. Aber es ist das gute Recht der Linken, den gesunden Menschenverstand zu achten. Würden wir der Gesetzesänderung zustimmen, dann ohne Vernunft. Also lehnen wir sie aus den genannten zwei Gründen ab.