Änderung des Zivilschutzgesetzes - Rede zu Protokoll
1. In dem Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, geht es um einen besseren Zivilschutz. Damit ist der Schutz ziviler Objekte und Ressourcen im Verteidigungsfall gemeint. Beim Katastrophenschutz wiederum geht es um Unwetter, Hochwasser, Erdbeben und dergleichen, also um nicht militärische Bedrohungen. Diese Unterscheidung sei vorausgeschickt.Nun soll beides, der Zivil- und der Katastrophenschutz, besser koordiniert werden. Auch das klingt vernünftig. Aber genau da lauern auch Konflikte, mindestens zwei. Denn zum einen droht eine Vermengung ziviler und militärischer Komponenten. Und zweitens geht es um die Frage, welche Kompetenzen den Ländern und welche dem Bund zu stehen.
Beide möglichen Konflikte sind wiederum aus dreierlei Sicht interessant. Erstens: Das Grundgesetz trennt scharf zwischen militärischen und zivilen Instrumenten. Dafür gibt es historische, politische und sachliche Gründe. DIE LINKE hält sie nach wie vor für richtig. Oder anders gesagt: Wir werden sofort hellhörig, wenn diese Grenzen angetastet werden.
Zweitens: Der Bund maßt sich gern Kompetenzen an, die eigentlich in der Hoheit der Länder liegen. Das war unter Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) so. Und das ist unter Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht anders. Sie werden daher meine Skepsis verstehen, wenn nun CDU/CSU und SPD gemeinsam ans Werk gehen.
Drittens: Bundesinnenminister Schäuble hat mehrfach erklärt, dass er eine neue Sicherheits-Architektur anstrebt. Sein Vorbild sind die USA, also ein zentralistischer Sicherheitsapparat mit nahezu unbegrenzten und undurchschaubaren Befugnissen. Das will DIE LINKE ausdrücklich nicht - nicht in großen, aber auch nicht in kleinen Schritten.
2. Nun hatten wir in den Fachausschüssen des Bundestages sechs Wochen lang Zeit, den Gesetzestext auf seine guten und auf seine möglicherweise tückischen Seiten zu prüfen. Zuletzt taten wir es gestern im Innenausschuss. Die Fach-Kolleginnen und -Kollegen werden sich an meine sachlichen Fragen erinnern.
Die Antworten der Vertreter des Bundesinnenministeriums konnten leider drei Bedenken der Linksfraktion nicht entkräften. Erstens hegen wir Zweifel, ob das neue Gesetz zum Zivilschutz wirklich mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Ähnliche Zweifel hegten Abgeordnete der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen.
Zweitens konnten unsere Befürchtungen nicht ausgeräumt werden, dass es sich hierbei auch um eine Einstiegsdroge für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren handelt. Ich räume ein: Der Gesetzes-Text weist dies nicht vordergründig aus. Aber wir alle kennen die Absicht des Bundesinnenministers, genau dies zu tun, auf welchen Wegen auch immer.
Und drittens hat DIE LINKE Bedenken zum Datenschutz. Sage bitte niemand, die seien übertrieben. Wir erleben einen Daten-Skandal nach dem anderen und er Staat mischt kräftig mit. Auch dieses Gesetz ermächtigt dazu, neue Daten zu erheben. Das kann sinnvoll sein. Das kann aber auch gefährlich sein. Zumal: Auch Datenschutz ist Zivilschutz.
3. Sie merken an meiner moderaten Abwägung, dass ich unentschlossen bin. Natur- und andere Katastrophen müssen so effektiv wie möglich gemeistert werden. Darauf haben alle Bürgerinnen und Bürger einen unbestreitbaren Anspruch. Zumal wir leider davon ausgehen müssen, dass die aktuelle Nicht-Klima-Politik weitere Natur-Katastrophen befördert.
Aber es wäre unredlich, die Sorge vor oder das Unglück nach solchen Katastrophen politisch zu missbrauchen. Ich habe ihnen eingangs die Gründe für meine Skepsis erläutert. Weder die CDU, noch die SPD, auch nicht das Innenministerium haben meine Zweifel ausgeräumt.
DIE LINKE wird sich daher bei der Abstimmung enthalten.