Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber acht Jahre Zeit lässt, den Vorschriften und den Empfehlungen zu folgen.
Nun liegt der Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes vor. Aber ich meine, Grundprobleme sind nicht gelöst. Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Damit ist die Bundespolizei im Kern ein Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns Linke muss Polizeiarbeit aber zuerst der öffentlichen Sicherheit dienen und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.
(Beifall bei der Linken)
Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten.
Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert, und das, obwohl entsprechende Maßnahmen viel zu selten evaluiert werden. Ihr Nutzen ist oft vollkommen offen, und sie binden massiv Ressourcen und Personal.
Unsere Kritik bezieht sich aber auch darauf, dass allein die Beamten und Beamtinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Aber diese Bodycams dienen nicht allein dem Schutz der Polizei; sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren oder sogar verhindern. Ich danke auch für den Hinweis des Kollegen Emmerich. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der zwölf Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, aber auf jeden Fall hätten solche Aufnahmen jetzt im Prozess zur Aufklärung beitragen können.
(Beifall bei der Linken)
Und zuletzt: Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des Racial Profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht dadurch, dass man in einem Gesetzestext festhält, dass Beamtinnen und Beamte fehlerfrei handeln. Und die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz für sich in Anspruch zu nehmen. Oder würden Sie – ich kann alle hier mal fragen – in einer Sie einschüchternden Situation, und eine Polizeimaßnahme ist eine einschüchternde Situation, noch nach einer Kontrollquittung fragen? Deswegen unsere Position: In das Gesetz muss ein klares Verbot von Racial Profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln immer zu quittieren.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)